Hallo, ich habe bei einem Zivilprozess einen Vergleich zugestimmt. Die daraus enstandene Forderung habe ich auch beglichen.
Was ich verpasst habe, sind die Gerichtskosten die ich an den Anwalt zahlen musste.
Das habe ich wohl übersehen in dem Beschluß.
Heute, 4Wochen nach Zugang, schreibt mir der Anwalt das ich die Gerichtskosten noch zu zahlen hätte, was ja auch stimmt, aber darf er gleich noch Anwaltsgebühren drauf legen?
Er hat sich doch kein Anwalt genommen!?
Es geht um einen sehr geringen Betrag, den werde ich auch zahlen, aber vorher will ich schon wissen ob das rechtens ist.
Hier mal die Aufstellung.
Hauptforderung: 17,50
Zinsen 6,95% über Basisz. seit 11.07. bis 24.08.: 0,15€
Anwaltskosten:
0,3-Gebühr 3309 VV RVG : 10€
Post usw: 2€
16% Mehrwertsteuer : 1,92€
Gesamt: 13,92€
Anwaltsgebühren rechtens?
12. August 2006
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2006 | 12:37
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 14x hilfreich)
Anwaltsgebühren rechtens?
#1
Antwort vom 14. August 2006 | 10:58
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 386x hilfreich)
quote:
aber darf er gleich noch Anwaltsgebühren drauf legen?
Offensichtlich handelt es sich um Kosten für das Aufforderungssschreiben vpr Einleitung der Zwangsvollstreckung.
#2
Antwort vom 18. August 2006 | 10:03
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 55x hilfreich)
Es handelt sich um den gegnerischen Anwalt? Die 0,3er Gebühr ist für die Tätigkeit in einer ZV in Ordnung, s. thosim.
Und jetzt?
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