Anwaltskosten bei Freispruch Bußgeldbescheid

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
redline24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten bei Freispruch Bußgeldbescheid

Hallo Zusammen,


zum Sachverhalt.

Polizei wirft mir Fahrzeugführung unter BTMG vor. Wurde persönlich nicht am Steuer angehalten. Nur Aussage vom Polizisten das er ein Fahrzeug gesehen hat mit einer Person.

Selber zur Ploizei gegangen um das zu klären. (war wohl ein Fehler) :)

Blutabnahme wurde durchgeführt. Und vom Arzt Gutachten erstellt.

Dann kam post von der Stadt wegen Bußgeldbescheid.

Zum Anwalt gegangen ohne Rechtsschutz und über Anwalt einspruch gegen Bußgeldbescheid eingelegt.

Es gab dann im Juli eine Hauptverhandlung in der ich vom Richter freigesprochen wurde.

Anwaltskosten waren ca. 850 Euro.

Kann ich diese Kosten jetzt von der Stadt noch zurück fordern ? Habe ich überhaupt einen Anpruch auf Rückforderung ?

Mit freundlichen Grüßen

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-- Editiert redline24 am 18.11.2014 09:16

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Habe ich überhaupt einen Anpruch auf Rückforderung ? Sofern Sie hier nicht etwa Freispruch und Verfahrenseinstellung verwechseln, können Sie das tun. Bei einer Verfahrenseinstellung hätten Sie nämlich keinen Anspruch.

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