Anwaltskosten der Gegenpartei bei Mahnbescheid

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
saartec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwaltskosten der Gegenpartei bei Mahnbescheid

Hallo ,
mein ehemaliger Mieter ist nach erhalt seiner Nebenkostenabrechnung zum Rechtsanwalt und will nicht zahlen. Ich habe einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den der Anwalt des Mieters einspruch erhoben hat.
Der Anwalt wird über Beihilfe vom Amt bezahlt und deswegen geht er auch bis zum letzten. (Sicheres Geld!)
Der EX-Mieter ist arbeitslos und hat nichts in der Tasche.(angeblich!).
Der Mahnbescheid ist jetzt beim Amtsgericht und eine Stellungnahme wurde angefordert.
Muß ich , falls ich vorm Amtsgericht verliere die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen ? Der Streitwert liegt bei 600,00€.

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-- Editiert saartec am 09.01.2013 10:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ja. Hat der RA des Beklagten bereits über PKH mit der Staatskasse abgrechnet, dann wird die Staatskasse auf Sie zukommen und sich diese Kosten erstatten lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
saartec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie werden diese Kosten vorraussichtlich sein ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Kosten für den RA werden sich bei einem Streitwert von 600,00 € auf 157,68 € inkl. Umsatzsteuer belaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
saartec
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Unsterblich,

vielen Dank für deine schnellen Antworten !!!

Gruss,

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1x Hilfreiche Antwort

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