Frage: Jemand hat über 50 verschiedene Anzeigen, die von Körperverletzung über Betrug bis Steuerhinterziehung reichen.
35 der Anzeigen sind von ein und derselben Person, 10 von der Polizei selbst und 5 von mir.
Nun kommt es zur Gerichtsverhandlung und diese Person wird zu 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Sind nun meine Anzeigen damit auch "erledigt"?
Die verurteilte Person fordert nun von mir Schmerzensgeld, weil ich mich gegen eine Körperverletzung von ihr gewehrt habe, die ich auch zur Anzeige brachte.
Aber wenn diese Anzeige nun gar nicht weiter "verfolgt" wird, wieso kann die Person dann Schmerzensgeld von mir fordern?
Geht das überhaupt??
Anzeigen hinfällig?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Zitat:Sind nun meine Anzeigen damit auch "erledigt"?
Wurden die denn mit verhandelt?
Zitat:Aber wenn diese Anzeige nun gar nicht weiter "verfolgt" wird, wieso kann die Person dann Schmerzensgeld von mir fordern?
Weil der eine Anspruch (Körperverletzung, Strafrecht) mit dem anderen Anspruch (Schmerzensgeld, Zivilrecht) nichts zu tun hat.
Im übrigen könnte man auch selbst Schmerzensgeld fordern.
Danke für die Info und nein, meine Anzeigen wurden nicht mit verhandelt.
Es gab bisher dazu keine Verhandlung. Es ist erst für September ein Termin angesetzt, an dem der "Täter" Schmerzensgeld fordert. Ich habe nun die Befürchtung, da die Körperverletzungen in keiner der 8 Verhandlungstage angesprochen wurden, das ich ihm nachher tatsächlich eine Rente zahlen muss (darauf ist er aus).
An dem Termin im September sollen auch Zeugen gehört werden, aber dort muss ich mich "verteidigen", und klar machen das ich mich nur gewehrt habe.
Habe ich da überhaupt eine Chance ?
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Zitat:Es ist erst für September ein Termin angesetzt, an dem der "Täter" Schmerzensgeld fordert.
Da würde ich mir doch überlegen einen versierten Anwalt einzuschalten. Sonst könnte das schiefgehen ...
Wurde denn zu jeder Anzeige auch die Anträge auf Verfahrensauskunft für den Termin der jeweiligen Hauptverhandlung und Ausgang des Verfahrens gestellt? Falls nicht unbedingt und schnellstmöglich für jede Anzeige/Antrag nachholen.
Super lieben Dank erstmal... ich hatte einen Anwalt, aber da ich leider nicht Rechtschutzversichert bin, hat der mich bisher über 10000 Euro gekostet, so das ich ihn mir nicht mehr leisten kann und kurz vor der Privatinsolvenz stehe. Bin daher sehr dankbar für die kleine Hilfe hier.
Zitat:hat der mich bisher über 10000 Euro gekostet
In wievielen Fällen hat der dich denn vertreten? :-o
Bisher nur in dieser einen Sache, die leider extreme Ausmasse angenommen hat.
So wurden wir von dem "Täter" mehrfach angegriffen, (körperlich), Autosscheiben wurden eingeworfen und Stalking vom feinsten hat stattgefunden.
Ich habe eine einstweilige Anordnung beantragt das sich der "Täter" mir nicht mehr nähern darf, der Anwalt konnte das nicht. (lt eigener Aussage müsste ich das selbst tun)
Er war 2 mal bei Gericht mit mir, weil die "Gegner" Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung eingereicht haben. Das war einmal am Amtsgericht und einmal am OLG Hamm.
Er hat Schreiben die kamen, beantwortet und an uns weitergeleitet.
Werden Sie in den Hauptverhandlungen als Nebenklägerin auftreten?
Und ist der Täter den solvent?
Nein, der Täter ist "offiziell" insolvent.
Und das ich als Nebenklägerin auftreten kann, ist mir neu, hat mir mein Anwalt nichts von gesagt...
Danke für die Hilfe
Selbst wenn Sie hier Schmerzensgeld zahlen müssten, könnten Sie dies mit Ihren Ansprüchen dem Täter gegenüber aufrechnen, allein schon die gigantischen Rechtsanwaltskosten.
Sollte der Täter in ein ziviles Insolvenzverfahren gehen, wäre für Sie wichtig, dabei zu beantragen, dass die Schulden die er Ihnen gegenüber hat davon ausgeklammert werden, weil es sich hier um Straftaten handelt.
Ich würde Ihnen noch empfehlen sich mal hier umzusehen: www.weisser-ring.de
-- Editiert von Xipolis am 29.06.2016 00:34
Wenn mit "offiziell Insolvenz" im Übrigen gemeint ist, dass bereits ein Insolvenzverfahren läuft und die eigenen Ansprüche gegen den Täter aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung resultieren, dann hoffe ich, dass diese Forderungen durch die TS im Insolvenzverfahren als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet wurden. Ist dies nicht erfolgt, das soweit noch möglich sofort nachholen. Bei Nichtanmeldung der Forderungen greift nämlich, wenn dem Täter Restschuldbefreiung erteilt wird, diese auch für die sog. Deliktsforderungen.
In einem laufenden Insolvenzverfahren ist der Täter im Übrigen selbst gar nicht aktiv legtimiert zur Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Die wären pfändbar und fallen in die Insolvenzmasse, sodass der IV klagen müsste.
Das ist eine super tolle Info, die ich zum ersten mal höre. Ganz ganz lieben Dank dafür.
Vielleicht ist es besser, ich suche mir einen neuen Anwalt, bei dem ich eine Chance habe, das er sich mehr
für die Sachen interessiert, als der bisherige.
Ich kann nicht wirklich sagen, wie Dankbar ich euch bin...
daher nochmal ein ganz liebes DANKE!!
LG
Angie
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