Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars. Ablauf?

18. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)
Aufhebung der Kostenrechnung eines Notars. Ablauf?

Hallo,

erst die Info:
1. Wenn man eine Kostenrechnung eines Notars aufheben lassen will, darf man den entsprechenden Antrag beim Landgericht stellen.
2. Wenn dieser Antrag vom Landgericht zurückgewiesen wird, kann diese Entscheidung mit der Beschwerde beim Landgericht angefochten werden.

Und jetzt die Fragen:
1. Braucht man unbedingt einen Anwalt für diese Beschwerde?
2. Wenn der Landgericht auch diese Beschwerde zurückweist, kann man noch was tun?

Danke im Voraus.

-- Editiert von Leo am 20.07.2021 00:16

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

1. Nein
2. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts wird zwar beim Landgericht eingelegt, wird aber vom Oberlandesgericht entschieden. Dagegen gibt es dann nur noch die Rechtsbeschwerde beim BGH, wenn diese vom Oberlandesgericht zugelassen wird. Ansonsten gibt es gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel.

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#2
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank!

Wenn man für die Beschwerde einen Anwalt beauftragt und beim Oberlandesgericht gewinnt, werden diese Kosten durch die gegnerische Seite übernommen?

Oder läuft es wie beim Landgericht, wo solche Kosten nicht übernommen werden?

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Bei einer erfolgreichen Beschwerde kann das Gericht die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen (§ 81 FamFG).
Tendenziell werden die außergerichtlichen Kosten (Rechtsanwaltskosten) im Beschwerdeverfahen vor dem Oberlandesgericht eher mal nach dem Grad des Obsiegens verteilt, bei einem "Sieg" also dem Notar auferlegt.
Verliert man, soll das Gericht die Kosten dem Verlierer auferlegen (§ 84 FamFG).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

Nochmals Danke.

Zitat (von salkavalka):
...im Beschwerdeverfahen vor dem Oberlandesgerich...


Beim Landgericht ist so eine Prüfung kostenlos.
Ist aber beim Oberlandesgericht immer ohne Ausnahmen kostenpflichtig?

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht kostet 99 €.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Leo):
Wenn man eine Kostenrechnung eines Notars aufheben lassen will, darf man den entsprechenden Antrag beim Landgericht stellen.

Um was geht es bei der Notarrechnung?

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#7
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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