Hallo!
Zu allen Überfluss wurde ich und meine Familie nach einem EBAY Betrug von dem Täter auch noch massiv Bedroht.
Ich stellte darauf hin bei der Örtlichen Polizei eine Strafanzeige.
Dies alles ist jetzt mehr als ein Jahr her ohne jeglichen Bescheid !!
Ich würde jetzt gerne wissen was aus der Sache geworden ist, wo oder wer kann mir da Auskunft erteilen ??
Das zuständige Gericht für den Beschuldigten müsste das in Düsseldorf sein.
Gruß Tom
Auskunft / Ermittlungsdauer Verfahren
11. August 2005
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Frage vom 11. August 2005 | 10:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft / Ermittlungsdauer Verfahren
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#1
Antwort vom 14. August 2005 | 01:44
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Sie können bei der Staatsanwaltschaft Düsseldor nach dem Stand des Ermittlungsverfahrens nachfragen, oder auch bei der Polizeidienststelle, bei der Sie Strafanzeige erstattet haben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, wenn Sie nach über einem Jahr noch nichts wieder davon gehört haben.
Viele Grüße
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>
#2
Antwort vom 14. August 2005 | 17:41
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Nicht unbedingt. Vielleicht handelt es sich auch nicht um die einzige Tat des Beschuldigten und es wird ein Sammerverfahren geführt. So etwas kann ja auch dauern...
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