Aussage is anderer Polizeidienststelle

8. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Chriso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage is anderer Polizeidienststelle

Hallo,
ich bin von der Polizei vorgeladen worden um eine Aussage zu einer Körperverletzung abzugeben. Da die Sache in einer anderen Stadt passiert ist und ich aus privaten Gründen kein Vertrauen in die dortige Polizeidienststelle habe, möchte ich meine Aussage bei der Polizeidienststelle in der Stadt in der ich wohne abgeben. Ist das möglich?

Vielen Dank für den Rat,
Grüsse, Chriso

-- Editiert von Chriso am 08.12.2007 15:04:34

-- Editiert von Chriso am 08.12.2007 15:04:59

-- Editiert von Chriso am 08.12.2007 15:05:44

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chriso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls es von relevanz ist: es ist eine Polizeiliche Vorladung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

nein, das ist nicht möglich. Zu einer Polizeivorladung müssen Sie aber generell auch gar nicht erscheinen. Zu einer Vorladung zum Staatsanwalt oder zum Gericht müssen Sie erscheinen.
Es ist nicht nötig, aber doch nett, wenn man dem Polizeirevier kurz telefonisch mitteilt, daß man nicht erscheint. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Chriso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mümmel, dankeschön für die Antwort! Wenn ich also die Aussage bei der Polizeistation verweigere und diese bis zum Gerichtstermin auch nicht abgebe, hat das irgendwelche auswirkungen auf das Verfahren vor Gericht?
Ich bin in dieser Sache die geschädigte Person.

Danke nochmals!

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--Wenn ich also die Aussage bei der Polizeistation verweigere und diese bis zum Gerichtstermin auch nicht abgebe, ---



Einer Ladung der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung als Zeuge muss auf jeden Fall Folge geleistet werden. Es gibt da nämlich die Möglichkeit, Zeugen zwangsweise vorführen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ Chriso,

die Staatsanwaltschaft entscheidet nach ihren Informationen, ob sie Anklage erhebt. Wenn sie keine Aussage von Ihnen hat, hat sie möglicherweise nicht genug Informationen und dann gibt es keinen Gerichtstermin.

@ meri,

das mit der Staatsanwaltschaft habe ich doch schon geschrieben.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es spricht auch nichts dagegen, eine Aussage bei einer anderen Polizeidienststelle zu tätigen.

Warum sollte Jemand, der in Hamburg Zeuge war und in München wohnt, nochmals nach Hamurg zur Vernehmung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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