Aussage vor Gericht

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Razer!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage vor Gericht

Hallo erstmal,

gestern wurde ich als Zeuge vor gericht vernommen. Der Richter frug mich ob ich schon mal etwas mit der Justiz und Polizei zutun hatte. Da ich Justiz in diesem Moment mit Gericht in Verbindung gebracht habe,sagte ich nein und zu der Polizei Frage ja. Später ist mir jedoch eingefallen dass ich schon 1 Bundeszentralrigister eintrag habe wegen Sachbeschädigung?
Muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen und kann ich meine Aussage berichtigen?(In Form eines Briefes etc.?)
Danke schonmal im Vorraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sammy182
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Razer!

Mögen mich die Experten in diesem Forum berichtigen, aber ich denke nicht, dass du die Aussage richtigstellen musst, bzw. mit Konsequenzen rechnen musst. Konsequenzen würde es haben, wenn du zum Sachverhalt falsche Angaben machst, oder etwas verschweigst was mit der Sache zu tun hat. Um was ging es denn in der Verhandlung?

LG-Sam

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#2
 Von 
Razer!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Verhandlung ging um Totschlag/Mord, ich musste eine Aussage machen da ich den Täter gut kannte.Nach einer Stunde meines Verhörs blieb ich auch unvereidigt nur bedrückt es mich einwenig.Ich hab also mit der Sache absolut nichts zu tun gehabt, Zeuge war ich da ich ihn gut kannte und sein Verhalten einschätzen sollte.
Mich hat es sowieso gewundert warum die aufeinmal mich fragen.

Danke

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#3
 Von 
Sammy182
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Verhandlung hatte nix mit deiner Sachbeschädigung zu tun. Mach dir also keine Gedanken, da wird nix auf dich zu kommen, wenn du die Angaben zum Sachverhalt, also zu der Person die angeklagt war, wahrheitsgemäß gemacht hast, wird es niemanden interessieren ob du nen Eintrag im BZR wg. Sachbeschädigung hast.

Aber wie gesagt, garantieren kann ich nicht. Vielleicht äußert sich hier noch jemand anderer dazu, der sich besser auskennt.

LG-Sam

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

da wird nix auf dich zu kommen, wenn du die Angaben zum Sachverhalt, also zu der Person die angeklagt war, wahrheitsgemäß gemacht hast, wird es niemanden interessieren ob du nen Eintrag im BZR wg. Sachbeschädigung hast.

Jein.

Erstens müssen auch Angaben zur eigenen Person wahrheitsgemäß gemacht werden.

Zweitens hat der Richter die Frage ja nicht aus Jux gestellt, sondern um die Glaubwürdigkeit des Zeugen einschätzen zu können.
Die ist nun nachträglich doppelt beschädigt, wenn er nicht nur vorbestraft ist, sondern auch noch in dem Verfahren, in dem er den Zeugen machen soll, falsch ausgesagt hat.

Natürlich ist die Frage, ob das Gericht diesbezüglich nachprüft, ob der Zeuge die Wahrheit gesagt hat oder nicht.

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#5
 Von 
Sammy182
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Mareike

hast schon recht, aber er hat nicht vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Person gemacht, es ist ihm später eingefallen.

Die Anklage wird sich nun nicht auf diesen einen Zeugen gestützt haben, der zu dem nur Aussagen zur Person des Angeglagten machen sollte und nicht zum Tathergang (so hab ichs zumindest verstanden).

Du hast wahrscheinlich mehr Ahnung von der Materie als ich, bin beim Antworten auch nur von meiner Sicht als Ottonormalverbraucher ausgegangen.

Ich glaube nach wie vor nicht, dass er dies dem Gericht mitteilen muss. Wie siehst du das?

LG-Sam

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#6
 Von 
Razer!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich habe alle sonstigen Fragen alle wahrheitsgemäß beantwortet, auch die unangenehmen nur ist mir dieses missgeschick leider geschehen. Vorbestraft bin ich nicht habe nur einmal 8 sozialstunden wegen sachbeschädigung leisten müssen.

Noch eine Frage, muss ich überhaupt angeben dass ich BZR Einträge habe?
Was kann maximal auf mich zukommen?

mfg

danke im Vorraus

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sammy182
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

@Razer


Wenn dich das Gericht danach fragt, denke ich schon dass du das sagen mußt. Wobei es in meinen Augen für Gericht/Staatsanwaltschaft kein Problem sein sollte, einen Auszug aus dem BZR zu organisieren, wenn sie es für nötig erachten.

Mehr kann ich dir echt nicht sagen, vielleicht weiß Mareike mehr...

LG-Sam

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