BGH-Urteil zu Beweisverwertungsverbot?

8. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
BGH-Urteil zu Beweisverwertungsverbot?

Zum Thema Beweisverwertung im Falle von Datenfunden auf PC´s, die im Zuge einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden, wurde hier im Forum ja bereits einiges gesagt. Nun habe ich aber gehört, dass es im April oder Mai 2005 ein Urteil gab (wahrscheinlich vom BGH, ist aber nicht sicher), dass Daten von PC´s nur dann als Beweismittel verwendet werden dürfen, wenn während der Hausdurchsuchung sicher gestellt wurde, dass keine weiteren Personen als der Beschuldigte Zugriff auf den PC haben konnten und wenn bereits während der Hausdurchsuchung vor Ort eine Untersuchung der Dateien vorgenommen wurde. Leider finde ich nirgends ein entsprechendes Urteil.

Kann mir jemand weiterhelfen?
Gab es ein solches oder ähnliches Urteil?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1717x hilfreich)

wenn während der Hausdurchsuchung sicher gestellt wurde, dass keine weiteren Personen als der Beschuldigte Zugriff auf den PC haben konnten

Wie sollte das denn in der Praxis sichergestellt werden?

und wenn bereits während der Hausdurchsuchung vor Ort eine Untersuchung der Dateien vorgenommen wurde

Wie soll das denn in der Praxis umgesetzt werden? Bei, sagen wir mal, der typischen 500-GB-Festplatte mit 30 Millionen Dateien in 87000 Ordnern bis Schachtelungstiefe 23?

Kann mir wirklich nicht vorstellen, daß es so ein Urteil geben soll (allenfalls vielleicht ein mißverstanden verallgemeinertes).

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