Befangenheit ANwalt

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
luckyluke1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Befangenheit ANwalt

Hallo!
Ich hoffe ich bin mit dem folgenden Thema hier richtig gelandet.
Mein früherer Arbeitgeber hat gegen mich ein Mahnverfahren eingeleitet, weil ich im angeblich noch Geld schulde, was aber zumindest in der von Ihm genannten Höhe unrichtig ist. Er wird von einem Rechtsanwalt vertreten.
Vor genau zwei Monaten hat mich derselbe Anwalt ggü. einer anderen Firma vertreten. Hier ging es um das Thema "Notarielles Schuldanerkenntnis" bzw. Klage vor Gericht. D.h. dieser Anwalt hatte vor zwei Monaten vollen Einblick in meine finanzielle Situation. Er weiss alle EInzelheiten. Dies wiederum wird natürlich von Vorteil sein im aktuellen Verfahren.
Ist dies rechtens bzw. kann man hier bereits von Befangenheit sprechen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

"Befangenheit" gibt es bei Anwälten nicht, es gibt nur Interessenkollisionen (wenn es abstrakt bleibt) und Parteiverrat (wenn er solche Informationen wirklich nutzt, was er nicht darf).

Allerdings hast du das ja wohl auch selbst verursacht, wenn du dir in so einer Sache ausgerechnet den Gegenanwalt aus einer anderen Sache nimmst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luckyluke1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!
Ich hatte zuerst diesen Anwalt genommen und meine "Angelegenheit" erledigt. Danach wurde er von meinem früheren Arbeitgeber engagiert!
Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

So "völlig" klar war das nicht, weil "vor genau zwei Monaten" trotzdem *nach* der Mandatierung durch den Ex-AG liegen könnte.

Aber egal, das wurde ja nun klargestellt.

Also zur Hauptsache:
Der RA darf Informationen, die er über das erste Mandat gewonnen hat, nicht für das zweite Mandat gegen dich einsetzen. Natürlich kann man nicht verhindern, daß er hintenrum Informationen weitergibt - das könnte man auch nicht, wenn er niemanden direkt gegen dich vertritt -, aber wenn das herauskommt, haben wir einen glasklaren Parteiverrat und das ist nicht nur strafrechtlich ziemlich unlustig für einen Anwalt.

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#5
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Zu: So "völlig" klar u.s.w. von Trial : Was soll das gestottere natürlich hat G;R. recht .Luckyluke hat seinen Fall völlig klar ausgeführt : Doch auch ich kann dir wenig Hoffnung machen . Wie willst hier etwas Beweisen . Im Ernstfall hat er seine Imformationen wo anderst her . Ein RA muss seine Qellen nicht nennen . Ein RA kann sich seine infos überall beschaffen . Siehe " Die Zwei" ( Matula ) . Und stell dir vor in einer kleinen Kreisstadt wie meiner mit vielen RAs. wo jeder jeden kennt ( besonders die RAs sich untereinander , weil sie sich täglich in ihren kleinen gemütlichen Amtsgerichten treffen . Sie treffen sich dort auch mit den Staatsanwälten vieles wird vor der Verhandlung (ohne die Parteien ) besprochen , das ist auch nicht verboten und nennt sich Deal . Du hast wenig Schancen mit einen RA gegen einen RA vorzugehen Und fast Unmöglich ist es das ein Richter gegen einen Richter vorgeht .Tut mir leid dir das sagen zu müssen . Gruß Diplom

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#6
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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