Hallo zusammen,
angenommmen vor dem Familiengericht legt eine Partei einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter (Richter A) ein. Nach Ablehnung des Antrages wird Beschwerde eingelegt.
Das Amtsgericht hilft der Beschwerde nicht ab und leitet die Beschwerde an das OLG.
Im Beschluss des Amtsgerichtes steht folgendes:
"..hat das Amtsgericht... durch Richter A (der Richter, gegen den der Befangenheitsantrag läuft) am... beschlossen:
"unterschrieben" ist der Beschluss von Richter B.
Ist das rechtlich korrekt, dass der betroffene Richter die Beschwerde selbst ablehnt, aber ein zweiter Richter als Beschlussgeber fungiert?
Grüße
Carl
Befangenheit, Beschwerde -Beschlussrichter?
13. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2015 | 18:34
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Befangenheit, Beschwerde -Beschlussrichter?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2015 | 12:33
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
Das klingt mir doch allenfalls nach einem inhaltlichen Irrtum im Beschluß.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.349
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten