Hallo, ich bin neu hier und würde gerne eure Meinung dazu hören.
Es geht um eine Gerichtsverhandlung, bei der die BG die Beklagte Partei war. Das Gericht hatte einen medizinischen Sachverständigen beauftragt, der sehr zu meinem Nachteil entschied und ihm das Gericht auch folgte. Das Verfahren befindet sich nun in Revision.
Jetzt habe ich jedoch von einem Bekannten erfahren, der zu einer gutachterlichen Untersuchung bezüglich eines internen BG-Antrags drei Gutachter auswählen sollte, das mein voriger Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde, der Erstgenannte Gutachter seitens der BG in ihrem Schreiben war.
War der Gutachter also nicht befangen, wenn er bei internen Gutachtertätigkeiten seitens der BG der erstgenannte ist und zugleich jedoch bei gerichtlichen Verfahren als objektiver Gutachter sprechen soll?
Kann man da noch was machen, wenn man schon in Revision ist?
Danke für eure Antworten !! Ist für mich sehr von Bedeutung!!
lg
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Befangenheit des medizinischen Sachverständigen BG
7. November 2014
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Frage vom 7. November 2014 | 18:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Befangenheit des medizinischen Sachverständigen BG
#1
Antwort vom 7. November 2014 | 19:29
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3501x hilfreich)
quote:
Kann man da noch was machen, wenn man schon in Revision ist?
NEIN !!!
http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/macht-der-gutachter-100.html
http://www.putz-medizinrecht.de/tl_files/putz-steldinger/pdf/mandanteninformation.pdf
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#2
Antwort vom 7. November 2014 | 19:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Das hab ich mir zwar schon gedacht, aber ist der Gutachter in dem geschilderten Fall vom Prinzip her befangen gewesen?
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#3
Antwort vom 7. November 2014 | 19:37
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3501x hilfreich)
Den Nachweis müssten Sie
erbringen - wird Ihnen aber i.d.R. nicht gelingen.
Die meisten Gutachter sind abhängig!!!
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#4
Antwort vom 7. November 2014 | 19:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Würde das BG Schreiben an meinen Bekannten, wo der Gutachter als erstgenannter namentlich genannt ist, nicht als Beweis ausreichen?
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#5
Antwort vom 7. November 2014 | 19:42
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3501x hilfreich)
quote:
Würde das BG Schreiben an meinen Bekannten, wo der Gutachter als erstgenannter namentlich genannt ist, nicht als Beweis ausreichen?
NEIN!
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#6
Antwort vom 10. November 2014 | 17:32
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
Nur weil der gerichtlich bestellte Gutachter *auch* Gutachten für die BG erstellt, ergibt sich noch keine (Besorgnis der) Befangenheit. Dazu würde man wohl noch erheblich substantiierter vortragen müssen.
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