Hallo,
ich habe vor einiger Zeit Anzeige wegen Betrugs erstattet, ich selbst bin auch Geschädigte.
Vor 2 Wochen bekam ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich als Zeuge in der Hauptverhandlung geladen werden solle. Am Freitag erhielt ich dann ein Schreiben, dass die Ladung zurückgezogen wird, ohne Angabe eines Grundes.
Auf telefonische Rückfrage wurden mir Einzelheiten verwährt. Habe ich in der Tat keine Möglichkeit herauszufinden, wieso ich nicht mehr geladen bin?
Mich würde natürlich schon sehr interessieren, was am Ende dabei herausgekommen ist. Ob es eine Verfahrenseinstellung gab, evtl. Auflagen oder ob es zum Urteil kam.
Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten das herauszufinden?
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Gruß,
Nicole
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Bekomme ich Auskunft?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen müßten sie als Geschädigte, wie es auch einem Anwalt gestattet werden muß, Auskunft gem. § 406e StPO
erhalten.
Die ablehnende Haltung des Gerichts ist deshalb nicht ganz verständlich.
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Warum die Ladung zurück gezogen wurde , ist selbst mir unverständlich. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist , das der "Täter" die Schuld gestanden hat und sein Verteidiger dem Gericht mitgeteilt hat das auf Zeugen verzichtet werden kann wegen der Geständigkeit.
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§ 406e StPO
regelt die Akteneinsicht des Geschädigten, § 406d Abs. 1 StPO
seinen Antrag auf Mitteilung vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens. Für letzteren braucht es keinen Anwalt.
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quote:<hr size=1 noshade>Für letzteren braucht es keinen Anwalt. <hr size=1 noshade>
Beim Vorliegen berechtigten Interesses gem. § 406e V StGB allerdings ebenfalls nicht.
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Hi,
die Abladung kann auch ganz schlicht deshalb erfolgt sein, weil der Richter oder der Angeklagte gerade krank ist und halt später verhandelt wird.
Gruß vom mümmel
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