Bekomme ich Auskunft?

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
nici82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Bekomme ich Auskunft?

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit Anzeige wegen Betrugs erstattet, ich selbst bin auch Geschädigte.
Vor 2 Wochen bekam ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich als Zeuge in der Hauptverhandlung geladen werden solle. Am Freitag erhielt ich dann ein Schreiben, dass die Ladung zurückgezogen wird, ohne Angabe eines Grundes.

Auf telefonische Rückfrage wurden mir Einzelheiten verwährt. Habe ich in der Tat keine Möglichkeit herauszufinden, wieso ich nicht mehr geladen bin?

Mich würde natürlich schon sehr interessieren, was am Ende dabei herausgekommen ist. Ob es eine Verfahrenseinstellung gab, evtl. Auflagen oder ob es zum Urteil kam.

Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten das herauszufinden?

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!

Gruß,
Nicole

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)


Unter bestimmten Voraussetzungen müßten sie als Geschädigte, wie es auch einem Anwalt gestattet werden muß, Auskunft gem. § 406e StPO erhalten.
Die ablehnende Haltung des Gerichts ist deshalb nicht ganz verständlich.

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#2
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum die Ladung zurück gezogen wurde , ist selbst mir unverständlich. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist , das der "Täter" die Schuld gestanden hat und sein Verteidiger dem Gericht mitgeteilt hat das auf Zeugen verzichtet werden kann wegen der Geständigkeit.



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#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

§ 406e StPO regelt die Akteneinsicht des Geschädigten, § 406d Abs. 1 StPO seinen Antrag auf Mitteilung vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens. Für letzteren braucht es keinen Anwalt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Für letzteren braucht es keinen Anwalt. <hr size=1 noshade>

Beim Vorliegen berechtigten Interesses gem. § 406e V StGB allerdings ebenfalls nicht.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

die Abladung kann auch ganz schlicht deshalb erfolgt sein, weil der Richter oder der Angeklagte gerade krank ist und halt später verhandelt wird.

Gruß vom mümmel

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