Beratungshilfeschein

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
hanz54
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 18x hilfreich)
Beratungshilfeschein

Ich wollte einen Beratungshilfeschein beantragen.
1) Welche Belege würdet ihr zum Amtsgericht mitnehmen?
2) Für welchen Zeitraum muss ich meine Einkünfte Belegen?
3) Ich lebe bei meinen Eltern. Welche Ausgaben darf ich angeben?
4) Muss ich die Einkünfte meiner Eltern belegen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)



Wo und wie wird Beratungshilfe beantragt?
Beratungshilfe kann zum einen beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage der Einkommens- und Ausgabennachweise beantragt werden. Zudem muss der Antragsteller Unterlagen vorlegen, aus denen sich eine konkrete rechtliche Streitigkeit ergibt. Folgt das Amtsgericht dem Antrag auf Beratungshilfe, erhält der Antragsteller einen sogenannten Beratungsschein, mit dem er dann die Beratung eines niedergelassenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann.
Zum Anderen kann Beratungshilfe auch direkt über den mandatierten Rechtsanwalt beantragt werden. Dieser stellt dann den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht.

Weitere Kosten
Ein im Wege der Beratungshilfe mandatierter Rechtsanwalt kann von seinem Mandaten eine Beratungsgebühr in Höhe von 10 Euro verlangen. Darüber hinaus erhält der Rechtsanwalt weitere Gebühren und Auslagen im Wege einer Pauschale aus der Staatskasse. Mit einem Empfänger von Beratungshilfe in derselben Sache geschlossene Vereinbarungen über eine Vergütung sind nichtig (§ 8 BerhG).
Ebenso ist es nicht zulässig, dass die aus der Staatskasse bestrittenen Gebühren und Auslagen, die regelmäßig niedriger als der entsprechende Satz nach dem RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) sind, von eben diesem Satz in Abzug gebracht werden und die Differenz dem Hilfesuchenden in Rechnung gestellt wird.


http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html

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