Ich habe das Arbeitsgericht gewonnen. Das Verfahren lief ueber Beratungshilfeschein. Ich moechte zu einen anderen Anwahlt wechseln. Frage ist , darf ich bei Beratungshilfescheinen wenn schon Verfahren gelaufen ist unter gleichen Verfahren noch ein Beratungshilfeschein hollen oder anderen Anwahlt nehmen ?
-- Editiert von Moderator am 17.01.2017 11:45
-- Thema wurde verschoben am 17.01.2017 11:45
Beratungshilfeschein andere Anwahlt
17. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2017 | 09:16
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Beratungshilfeschein andere Anwahlt
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#1
Antwort vom 17. Januar 2017 | 09:55
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Offenkundig nicht Arbeitsrecht. Vielleicht bei der Stelle nachfragen, die den Schein ausgegeben hat?
#2
Antwort vom 17. Januar 2017 | 10:05
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14001x hilfreich)
Blaubär, das Problem ist doch, wieso man für ein abgeschlossenes Verfahren noch einen Anwalt benötigt. In der Regel nicht.
wirdwerden
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