Hallo,ich hatte vor vier Wochen eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wegen Betrug.
Ich wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Auf Grund eine Verfahrensfehler's des Gerichts hat die Staatsannwaltschaft Berufung eingelegt,da ich schon eine Geldstrafe hatte,und die Gesamtstrafenbildung nicht stimmte.
Meine Frage hierzu:
Heute bekam ich die Ladung zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht,was bedeutet der Zusatz:'Wenn Sie bei Beginn der Hauptverhandlung nicht erscheinen und das Ausbleiben nicht genügend entschudigt ist,kann auch hinsichtlich dieser Berufung ohne Sie verhandelt werden oder aber Ihre Vorführung oder Verhaftung angeordnet werden.'
Was passiert allso wenn ich nicht erscheine,muss ich mit der Vorführung oder Verhaftung rechnen?
Berufung - 'Was passiert wenn ich nicht erscheine, Vorführung oder Verhaftung?
19. Oktober 2004
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Frage vom 19. Oktober 2004 | 14:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Berufung - 'Was passiert wenn ich nicht erscheine, Vorführung oder Verhaftung?
#1
Antwort vom 19. Oktober 2004 | 15:05
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 32x hilfreich)
Genau so ist es.
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