Berufung

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)
Berufung

Hallo, wer kann helfen!

Hab am 08.11.2009 eine Gerichtsverhandlung wegen Schadenersatz und Schmerzensgeldforderung gehabt.

Hab ein Urteil per Post bekommen und meiner Klage wurde stattgegeben.
Beides hat man mir in Höhe von 1000 € zugesprochen, die Richterin war der Ansicht das der Beklagte seiner Verkehrssicherungspflicht als Hausbesitzer nicht nachgekommen ist und ist dehalb zur Zahlung verpflichtet wurden.

Der Beklagte ist in gesetzter Frist in Berufung gegangen.

Ich habe meinen Anwalt angehalten in die nächste Instanz zu gehen.

Kann mir jemand sagen, wie es jetzt weiter geht und ob ein anderes Gericht mir mein schon zugesprochenes Recht und Urteil wieder entziehen kann und zu Gunsten des Beklagten entscheidet, daß er weniger oder vielleicht gar nichts zahlen muß?

Bitte um Antwort!

Danke

violettbee

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Das weiß ich nicht, der Beklagte ist in Berufung gegangen nicht mein Anwalt.
Er will das Geld,was mir zugesprochen wurden ist nicht zahlen, dass hat er schon im Prozeß zu Richterin gesagt.

Verhandelt wurde die Sache beim Amtsgericht und er hat sich selbst verteidigt. Nun hat mein Anwalt von seinem, jetzt in Anspruch genommenen, Anwalt Post bekommen, dass er in Berufung geht und irgendwie Gegenklage beim Landesgericht eingelegt hat oder will.

Der Beklagte hat dem Urteil widersprochen, diesmal mit Anwalt!

Könnte das nun Nachteile für mich bringen?

Danke für eure Antworten!

violettbee

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

Möglich ist alles, wie wahrscheinlich das jedoch ist, kann man aus der Ferne nicht einschätzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Is ja Klasse! Bin alleinerziehend mit 4 Kindern.
Habe mir bei dem Hausbesitzer durch defekte Treppe den Fuß komplett durchgebrochen beim Umknicken.
Lag 7 Tage im Krankenhaus, Bruch war so kompliziert dass er gerichtet und operiert werden mußte.
Hab meine Kinder in dieser Zeit meiner Schwester und als ich eine Woche später wieder zu Hause war, einer fremden Person (Haushaltshilfe) anvertrauen müssen.
Das ging so 6 Wochen, mein Jüngster war damals knapp 2.
Weil Krankenkasse nur 10 Tage Haushaltshife bezahlt, hab ich mich ans Jugendamt gewendet. Dort bot man mir an die Kinder bis zur Genesung in eine Pflegefamilie zu geben statt eine Haushaltshilfe zu zahlen.
Das hab ich freundlich abgelehnt und die Haushaltshilfe aus eigener Tasche bezahlt.
Hatte Schmerzen durch OP und einen bleibenden Schaden, der durch meine private Unfallversicherung festgestellt wurde, die auch darauf hin eine Zahlung leistete ohne Probleme.
Es ist mein gutes Recht finanzielle Entschädigung und Schmerzensgeld einzufordern.
Ich hatte auch die "Rennerei", das die Kinder versorgt sind, Streß, Ärger mit Behörden.
Ich finde das meine geforderte Summe gerechtfertigt war und auch die familiere Situation zu betrachten ist, so hat es auch die Richterin gesehen.
Vom Beklagten ist bis heute keine Entschuldigung angekommen, im Gegenteil muß mir Verleumdungen anhören.
Ist den hier in Deutschland überhaupt noch etwas gerecht?
Es kann nicht sein das er sich nun hinter seinem Anwalt versteckt.
Es gibt noch eine ältere Dame, die sich auch auf seinem Grundstück einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen hat. Die Familie der Dame hat auch auf Schmerzensgeld geklagt.
Zurecht, wer billigt das Besucher seines Hauses sich verletzten und die Gefahrenquelle nicht beseitigt wird, frech wird, sich nicht mal entschuldigt, dem finde ich, gehört gewaltig auf die Finger geklopft.
Die Unfallquelle besteht heut noch..., dazu muß man nichts mehr sagen.
Ich hoffe, dass das auch ein anderer Richter so sieht und zu meinen Gunsten entscheidet.

Vielleicht versteht man nun mich ein bißchen, weil ich auch schon von Fällen gehört habe, die dann anders entschieden wurden.

Es ist irgendjemand vielleicht schon ähnlich ergangen?
Mein Anwalt meint, ich hätte nichts zu befürchten.
Was ist, wenn es wieder zu meinen Gunsten entschieden wird und er wieder in Berufung geht?
Dann ist das eine Sache ohne Ende oder besser, wie oft kann man in Berufung gehen?
Kann das Gericht dann irgendwann die Klage bzw. Berufung des Beklagten ablehnen?

Bitte um Antwort, Danke!

violettbee

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Warum sollte eigentlich ich zu einer Zahlung verurteilt werden?

Damit er endlich die Gefahrenquelle beseitigen kann, weil er kein Geld hat!?

Sehr schlechter Witz!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ist den hier in Deutschland überhaupt noch etwas gerecht?


Was regen Sie sich eigentlich auf? Sie haben vor Gericht geklagt und haben gewonnen!! Herzlichen Glückwunsch! Es ist doch alles in Ordnung. Dass heißt, dass der Gegner Ihnen auch alle Anwalts- und Gerichtskosten erstatten muss. Dass derjenige, der verliert, so ein Urteil anfechten kann, ist ja nun allgemein bekannt, und nicht wirklich zu kritisieren. Hätten sie nicht gewonnen, hätten Sie ja auch in Berufung gehen können.

Nunmehr wird das Landgericht entscheiden, ob das Amtsgericht richtig entschieden hat oder nicht.

Außerdem: Das Urteil des Amtsgerichts ist "vorläufig vollstreckbar". Sie können also bereits jetzt das ausgeurteilte Schmerzensgeld etc. notfalls von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.


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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Was ist, wenn es wieder zu meinen Gunsten entschieden wird und er wieder in Berufung geht?
Dann ist das eine Sache ohne Ende oder besser, wie oft kann man in Berufung gehen?


Berufung gibt es nur einmal. Danach kann man noch (unter Umständen!) in Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen. Ich gehe aber mal stark davon aus, dass das urteil des Landgerichts rechtskräftig werden wird.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Er wird kein Geld zahlen, auch nicht mit Gerichtsvollzieher.
Mein Anwalt hat mir nicht erzählt, dass er das Geld unter Fristsetzung jetzt schon zu zahlen hat.
Der Beklagte wird die Sache bis zum neuen Termin hinziehen.
Mal eine andere Sache: Wenn ich ihm eine Zahlfrist von 14 Tagen geben würde und er nach den 14 Tagen nicht zahlt, kann ich dann Zinsen verlangen?


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Er wird kein Geld zahlen, auch nicht mit Gerichtsvollzieher.
Mein Anwalt hat mir nicht erzählt, dass er das Geld unter Fristsetzung jetzt schon zu zahlen hat.


Er wird zahlen, wenn er das Geld hat. Keine Sorge. Ich glaube aber eher, dass Ihnen das ganz grundsätzliche Verständnis für so einen Verfahrensablauf fehlt. Das muss man Ihrem Anwalt vorwerfen, der Ihnen das offensichtlich nicht erklärt hat.

Bevor man vor Gericht klagt, versucht man es erst mal im Guten. Das heißt, man fordert den Gegner auf, das geld zu zahlen. Tut das der Gegner nicht, muss man vor Gericht klagen. Wenn man dann gewinnt, fordert man üblicherweise noch mal im Guten auf, das Geld zu zahlen (denn jetzt ist ja aufgrund des Urteils klar, dass der Anspruch besteht). Zahlt der Gegner dann immernoch nicht, dann muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Das heißt, man beauftragt einen Gerichtsvollzieher.

Wenn der Schuldner jetzt immernoch nicht zahlt, wird es lustig. Da gibt es einige rechtliche Möglichkeiten. Zuerst wird der Gegner aufgefordert zu zahlen. Tut er dies nicht, wird er aufgefordert, die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abzugeben. Tut er auch dies nicht, ergeht Haftbefehl !! Entzieht er sich ansonsten dem Gerichtsvollzieher, so kann dieser auch auf entsprechenden Antrag hin gewaltsam die Wohnung öffnen und nach pfändbaren Gegenständen suchen..... also du siehst, mit der Zwangsvollstreckung ist nicht zu spaßen. Die Kosten für diese Aktionen hat natürlich auch jeweils der Schuldner zu bezahlen.

Also: Sie haben derzeit einen "vorläufig vollstreckbaren" Titel. Sie können jetzt entweder warten, ob das urteil auch in 2. Instanz besätigt wird, oder aber sie können sofort vollstrecken. Wenn Sie jetzt schon vollstrecken, dann kann der Gegner das nur verhindern, wenn er den zu vollstreckenden Betrag bei Gericht hinterlegt. So sind dann die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche gesichert, bis das Urteil rechtskräftig wird.

Also keine Sorge. Wenn der Gegner das Geld tatsächlich hat, dann kriegt man es auch. problematisch wird es nur dann, wenn der Gegner pleite ist, denn dann kann man auch nichts vollstrecken.



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"justice"

-- Editiert am 14.01.2010 07:45

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

PS.: Die Zinsen sind doch jetzt schon ausgeurteilt !! Das urteil lautet doch bestimmt... "wird verurteilt soundsoviel Euro nebst 5%-Punkten über dem basiszinssatz seit rechtshängigkeit (oder einem anderen Datum) zu zahlen. Das heißt, die Zinsen laufen ja schon längst, und sie laufen immer weiter, solange, bis er tatsächlich zahlt. Anwälte haben meistens auch ein Computerprogramm, was ausrechnet, um wieviel sich der Anspruch jeden Tag erhöht. So kann man dann die exakte Summe auf den Tag genau vollstrecken.

irgendwie bin ich verwundert, dass sie anwaltlich vertreten sind, aber ihr Anwalt offenbar die ganzen Dinge nicht erklärt hat.... naja, zumindest hat er den prozess gewonnen...



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.02.2010 22:26:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke, Justice.
Entschuldige, dass ich mich lange nicht gemeldet habe.
Ich weiß nicht warum mein Anwalt mich nicht so recht aufgeklärt hat.
Ich nehme an, er will warten, bis zur neuen Entscheidung.
Muß mein Anwalt ihn zur Zahlung auffordern oder kann ich das auch in einem ganz normalen Schreiben?
Oder muß ich das sogar an seinen Anwalt schicken, dass ich seinen Mandanten zur Zahlung auffordere?

Aber das Urteil ist zwar mir zugegangen aber noch nicht rechtskräftig bestädigt.

Ich kann mich erinnern, dass bei meiner Scheidung ich das Urteil zugeschickt bekommen habe und dann aber erst ca.3 Monate später eine Kopie kam mit dem Vermerk "Rechtskräftig und das Datum" und Unterschrift des Rechtspflegers.

Ist das hier genauso, wird es überhaupt rechtskräftig, wenn Gegner in Widerspruch geht?

Danke für Antworten

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Muß mein Anwalt ihn zur Zahlung auffordern oder kann ich das auch in einem ganz normalen Schreiben?
Oder muß ich das sogar an seinen Anwalt schicken, dass ich seinen Mandanten zur Zahlung auffordere?


Sie selbst sollten gar nichts machen, denn dafür haben Sie einen Anwalt. Anwälte schätzen es - zu recht - gar nicht, wenn der Mandant durch irgendwelche eigenen Schreiben dem Anwalt ins Gehege pfuscht. Daher sollten Sie alles weitere dem Anwalt überlassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ja noch die Berufung anhängig ist, wo der Anwalt ja noch gebraucht wird.

quote:
Aber das Urteil ist zwar mir zugegangen aber noch nicht rechtskräftig bestädigt.

Ich kann mich erinnern, dass bei meiner Scheidung ich das Urteil zugeschickt bekommen habe und dann aber erst ca.3 Monate später eine Kopie kam mit dem Vermerk "Rechtskräftig und das Datum" und Unterschrift des Rechtspflegers.


Das Urteil ist erst dann rechtskräftig, wenn es keine rechtliche Möglichkeit mehr gibt, das Urteil anzufechten. Solange das Verfahren in der Berufung ist, ist es auch nicht rechtskräftig.

quote:
Ist das hier genauso, wird es überhaupt rechtskräftig, wenn Gegner in Widerspruch geht?


Nein, es wird nicht rechtskräftig! Denn schließlich wurde ja ein Rechtsmittel eingelegt.

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"justice"

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