Kann die StA mit in Berufung gehen, wenn das erstinstanzliche Urteil exakt ihrem Antrag entsprochen hat?
Gruß
Jörg
Berufung der Staatsanwaltschaft?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Ja!
Und zwar sowohl zugunsten, als auch zuungunsten des Angeklagten (vgl. Kleinknecht/Meyer. 43 Aufl Rn 16 vor §296 StPO
.)
Gruß
Rpfl.
Ja!
Und zwar sowohl zugunsten, als auch zuungunsten des Angeklagten (vgl. Kleinknecht/Meyer. 43 Aufl Rn 16 vor §296 StPO
.)
Der Grund liegt darin, dass die StA im Strafverfahren nicht Partei ist, sondern allgemein Aufgaben der staalichen Rechtspflege erfüllt. Daher darf sie auch entscheidungen anfechten die sie nicht beschweren.
Gruß
Rpfl.
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Eben. Sie kann ja auch - nach der Verhandlung, zu der Erkenntnis kommen, dass der Antrag nicht richtig war. Auch der Angeklagte kann ja Berufung einlegen, selbst wenn das Erkenntnis seinem Antrag oder dem des Verteidigers entspricht oder auch wenn gedealt wurde. Wurde er im Falle eines Deals nicht belehrt, dass er trotz des Deals Rechtsmittel einlegen kann und erklärt er Rechtsmittelverzicht, ist der sogar unwirksam.
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