Berufung der Staatsanwaltschaft?

19. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)
Berufung der Staatsanwaltschaft?

Kann die StA mit in Berufung gehen, wenn das erstinstanzliche Urteil exakt ihrem Antrag entsprochen hat?

Gruß
Jörg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Ja!

Und zwar sowohl zugunsten, als auch zuungunsten des Angeklagten (vgl. Kleinknecht/Meyer. 43 Aufl Rn 16 vor §296 StPO .)

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Ja!

Und zwar sowohl zugunsten, als auch zuungunsten des Angeklagten (vgl. Kleinknecht/Meyer. 43 Aufl Rn 16 vor §296 StPO .)

Der Grund liegt darin, dass die StA im Strafverfahren nicht Partei ist, sondern allgemein Aufgaben der staalichen Rechtspflege erfüllt. Daher darf sie auch entscheidungen anfechten die sie nicht beschweren.

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Eben. Sie kann ja auch - nach der Verhandlung, zu der Erkenntnis kommen, dass der Antrag nicht richtig war. Auch der Angeklagte kann ja Berufung einlegen, selbst wenn das Erkenntnis seinem Antrag oder dem des Verteidigers entspricht oder auch wenn gedealt wurde. Wurde er im Falle eines Deals nicht belehrt, dass er trotz des Deals Rechtsmittel einlegen kann und erklärt er Rechtsmittelverzicht, ist der sogar unwirksam.

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