Hey,
das FAM-Gericht weist einen Antrag auf Rückzahlung von überzahlten Unterhaltsgeldern zurück, da dieser unbeziffert, also unbestimmt war.
Ist dieser Urteilsteil mit der Berufung angreifbar oder gilt, dass verzockte oder unvollständige Anträge nicht in der Berufung repariert werden können?
Berufung in Fam-sachen gegen "unbezifferten Antrag"?
15. Mai 2008
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Frage vom 15. Mai 2008 | 13:49
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 70x hilfreich)
Berufung in Fam-sachen gegen "unbezifferten Antrag"?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2008 | 16:55
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 70x hilfreich)
anders gefragt:
ist eine Berufung gegen einen gem § 253 ZPO
unbestimmten und daher zurückgewiesenen Antrag statthaft?
Und jetzt?
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