Berufung in Fam-sachen gegen "unbezifferten Antrag"?

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Berufung in Fam-sachen gegen "unbezifferten Antrag"?

Hey,

das FAM-Gericht weist einen Antrag auf Rückzahlung von überzahlten Unterhaltsgeldern zurück, da dieser unbeziffert, also unbestimmt war.

Ist dieser Urteilsteil mit der Berufung angreifbar oder gilt, dass verzockte oder unvollständige Anträge nicht in der Berufung repariert werden können?

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1 Antwort
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#1
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

anders gefragt:

ist eine Berufung gegen einen gem § 253 ZPO unbestimmten und daher zurückgewiesenen Antrag statthaft?

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