Beschleunigung/Verfahren

22. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)
Beschleunigung/Verfahren

Mal wieder ne Frage von mir :

Gibt es eine Mglichkeit bei Gericht zu beantragen das ein Verfahren beschleunigt wird, weil zb der Nebenkläger unter einer Krankheit leidet die erst in 1-2 jahren sein Erscheinen bei der HV ermöglicht?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Andersherum: ein Verfahren wird kaum 1-2 Jahre auf Halde gelegt, nur weil der Nebenkläger vorher nicht erscheinen kann. Das macht die EMRK nicht mit.
Oder fragen Sie, ob man einen Antrag auf Beschleunigung mit der Begründung stellen kann 'Ich will das schnell zuende bringen, bevor der Nebenkläger mich noch in den Knast bringt'? Das können Sie sich doch selbst beantworten, oder? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@mareike
ich bin selber der nebenkläger in insgesamt 5 verfahren dazu kommen 2 weitere neue auf anraten meines anwaltes. das ganze geht jetzt schon über 15 monate und ich würde das ganze sehr geerne schnellstmöglich beenden weil ich sonst ein fall fürs landeskrankenhaus bin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen