Mal wieder ne Frage von mir :
Gibt es eine Mglichkeit bei Gericht zu beantragen das ein Verfahren beschleunigt wird, weil zb der Nebenkläger unter einer Krankheit leidet die erst in 1-2 jahren sein Erscheinen bei der HV ermöglicht?
Beschleunigung/Verfahren
22. Januar 2007
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Frage vom 22. Januar 2007 | 04:10
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 19x hilfreich)
Beschleunigung/Verfahren
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#1
Antwort vom 22. Januar 2007 | 20:55
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Andersherum: ein Verfahren wird kaum 1-2 Jahre auf Halde gelegt, nur weil der Nebenkläger vorher nicht erscheinen kann. Das macht die EMRK nicht mit.
Oder fragen Sie, ob man einen Antrag auf Beschleunigung mit der Begründung stellen kann 'Ich will das schnell zuende bringen, bevor der Nebenkläger mich noch in den Knast bringt'? Das können Sie sich doch selbst beantworten, oder?
#2
Antwort vom 22. Januar 2007 | 22:10
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 19x hilfreich)
@mareike
ich bin selber der nebenkläger in insgesamt 5 verfahren dazu kommen 2 weitere neue auf anraten meines anwaltes. das ganze geht jetzt schon über 15 monate und ich würde das ganze sehr geerne schnellstmöglich beenden weil ich sonst ein fall fürs landeskrankenhaus bin.
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