Beschluss gemäß Paragraph 278 Abs. 6 ZPO

19. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Leon.M
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss gemäß Paragraph 278 Abs. 6 ZPO

Guten Abend zusammen,

ich habe vor Gericht einen Vergleich mit der klagenden Seite geschlossen und nun auch den Beschluss durch das Gericht erhalten. Allerdings ist keine Bankverbindung oder sonstige Zahlungsaufforderung in diesen Schreiben aufgeführt. Kann mir bitte jemand sagen wie hier der weitere Verlauf ist? Erhalte ich eine gesonderte Zahlungsaufforderung?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Gruß
Leon

-- Editiert von Leon.M am 19.03.2021 23:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Leon.M):
Kann mir bitte jemand sagen wie hier der weitere Verlauf ist?

Einfach mal fragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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