Es ist uns ein Beschluss vom AG zugestellt worden. Unser Antrag wurde abgelehnt, weil wir (Nichteigentümer) noch nicht antragsberechtigt sind. Von einer Einspruchsfrist ist im Beschluss nicht die Rede. Mit welchem Rechtsmittel kann man gegen diesen Beschluss vorgehen.? Wann ist der Beschluss rechtskräftig?
Warte gespannt auf Antworten. Danke im voraus.
-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"
Beschluss über WEG-Sache
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Um was für einen Beschluss geht es denn?
Kann es sein, dass Ihr tatsächlich nicht antragsberechtigt seid? Wenn das so ist, dann werden Euch auch Rechtsmittel nicht weiter helfen.
Es hat keinen Zweck, zu versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen!
Hi,
gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde nach § 45 WEG
zulässig. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen (§§43 WEG
, 22 FGG
).
Der Beschluss wird Rechtskräftig nach Ausschöpfung des Rechtsweges, oder nach Ablauf der rechtsmittelfrist ohne Einlegung eines Rechtsmittels.
Wenn Ihr nicht Eigentümer seit wird euch ein RM i.ü. nicht weiterhelfen.
§ 43 BGB
regelt ganz jklar, dass nur die Eigentümer und der WEG Verwalter antragsberechtigt sind.
Gruß
Rpfl.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die präsise Antwort. Wir wollen gar kein RM einlegen, sondern jetzt vor das Zivilgericht ziehen. Wir müssen aber mal abwarten was die Eigentümergemeinschaft unternimmt. Es geht um eine Rückforderung von Hausgeld, was wir, da noch keine Eigentümer, unter Vorbehalt eingezahlt haben. Der Richter meinte wir müßten nach Ablehnung des Antrags zum Zivilgericht.
an hh, ja so etwas gibt es. Wir sind darüber nicht böse. Schließlich hat ein Eigentümer nicht nur Vorteile und Rechte sondern auch Pflichten. Das Schlimme ist nur, wir haben schon 2 Beschlüsse der WEG angefochten und da hat das Gericht nicht bezweifelt, dass wir antragsberechtigt sind. Wir hätten uns also die lange Warterei und die Nerven sparen können. Aber das Gericht hat ja immer Recht, nicht wahr?
-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten