Beschluss über WEG-Sache

29. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)
Beschluss über WEG-Sache

Es ist uns ein Beschluss vom AG zugestellt worden. Unser Antrag wurde abgelehnt, weil wir (Nichteigentümer) noch nicht antragsberechtigt sind. Von einer Einspruchsfrist ist im Beschluss nicht die Rede. Mit welchem Rechtsmittel kann man gegen diesen Beschluss vorgehen.? Wann ist der Beschluss rechtskräftig?
Warte gespannt auf Antworten. Danke im voraus.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Um was für einen Beschluss geht es denn?

Kann es sein, dass Ihr tatsächlich nicht antragsberechtigt seid? Wenn das so ist, dann werden Euch auch Rechtsmittel nicht weiter helfen.

Es hat keinen Zweck, zu versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen!

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#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde nach § 45 WEG zulässig. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen (§§43 WEG , 22 FGG ).
Der Beschluss wird Rechtskräftig nach Ausschöpfung des Rechtsweges, oder nach Ablauf der rechtsmittelfrist ohne Einlegung eines Rechtsmittels.

Wenn Ihr nicht Eigentümer seit wird euch ein RM i.ü. nicht weiterhelfen.
§ 43 BGB regelt ganz jklar, dass nur die Eigentümer und der WEG Verwalter antragsberechtigt sind.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 101x hilfreich)

Vielen Dank für die präsise Antwort. Wir wollen gar kein RM einlegen, sondern jetzt vor das Zivilgericht ziehen. Wir müssen aber mal abwarten was die Eigentümergemeinschaft unternimmt. Es geht um eine Rückforderung von Hausgeld, was wir, da noch keine Eigentümer, unter Vorbehalt eingezahlt haben. Der Richter meinte wir müßten nach Ablehnung des Antrags zum Zivilgericht.

an hh, ja so etwas gibt es. Wir sind darüber nicht böse. Schließlich hat ein Eigentümer nicht nur Vorteile und Rechte sondern auch Pflichten. Das Schlimme ist nur, wir haben schon 2 Beschlüsse der WEG angefochten und da hat das Gericht nicht bezweifelt, dass wir antragsberechtigt sind. Wir hätten uns also die lange Warterei und die Nerven sparen können. Aber das Gericht hat ja immer Recht, nicht wahr?

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"Viele Grüße Jacqueline"

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