Beschluss wirksam - Frist

24. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Beschluss wirksam - Frist

Hallo zusammen,

in einem Versäumnisbeschluss "Trennungsunterhalt" steht:

letzter Satz:

"Dieser Beschluss ist sofort wirksam."

Verkündet ist er am 14.05.2013

Zugegangen ist er am 23.05.2013

Widerspruchsfrist 14 Tage ab Zugang.

Muss nun am 31.05. (unter Vorbehalt) Trennungsunterhalt in Höhe des Beschlusses gezahlt werden (trotz Einreichung eines Widerspruches) oder kann die Zahlung verschoben werden bis das Gericht über den Widerspruch entschieden hat?

Gruß
Carl

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

sofort: ohne zeitliche Verzögerung; unverzüglich





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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