Hallo zusammen,
in einem Versäumnisbeschluss "Trennungsunterhalt" steht:
letzter Satz:
"Dieser Beschluss ist sofort wirksam."
Verkündet ist er am 14.05.2013
Zugegangen ist er am 23.05.2013
Widerspruchsfrist 14 Tage ab Zugang.
Muss nun am 31.05. (unter Vorbehalt) Trennungsunterhalt in Höhe des Beschlusses gezahlt werden (trotz Einreichung eines Widerspruches) oder kann die Zahlung verschoben werden bis das Gericht über den Widerspruch entschieden hat?
Gruß
Carl
Beschluss wirksam - Frist
24. Mai 2013
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Frage vom 24. Mai 2013 | 17:32
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Beschluss wirksam - Frist
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#1
Antwort vom 24. Mai 2013 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120256 Beiträge, 39860x hilfreich)
sofort: ohne zeitliche Verzögerung; unverzüglich
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