Beschluß zur Rückzahlung von PKH

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
BLana_Hermine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluß zur Rückzahlung von PKH

Sorry... mir wurde gemeldet, dass der Betreff schon vergeben sei, ich dachte ich muß den Beitrag noch mal einstellen. Nun ist er zweimal drin.



Hallo,

ich hoffe, diese Abteilung innerhalb des Forums ist korrekt. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.

Im Sommer 12 wurde meinem Mann Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Prozess war dann auch im August beendet.

Im Dezember 14 kam ein Brief vom Amtgericht, dass diese Prozesskostenhilfe nun überprüft wird, besser gesagt unsere Einkommensituation. Dabei war ein Vordruck welchen wir ausfüllten und zurück schickten. Im Januar 15 kam dann ein Brief in dem lediglich stand, dass die Prüfung der Unterlagen ergeben hätte, wir könnten nun 68,- € monatlich zahlen und wenn wir innerhalb 3 Wochen unsere Bedenken dazu äußern könnten. Das taten wir dann auch. Wir hörten nichts mehr vom Amtsgericht, die Sache hatte sich für uns erledigt.
Davon abgesehen, selbst wenn wir die 68,- € monatlich hätten zahlen können, es gab keine Bankverbindung, keinen Verwendungszweck und auch keine Gesamtsumme, die es abzuzahlen gilt. Das hatte mich schon sehr stuzig gemacht.
Nun kam heute ein Schreiben mit "persönlicher Zustellung". Darin ein Beschluß vom Gericht, dass diese PKH zurück gezahlt werden muß, da wir auf das Schreiben vom Dezember 14 nicht reagiert hätten.

Das verwundert mich nun sehr. Wir hatten ja reagiert, siehe Schreiben vom Januar 15. Es hat sich niemand bei uns gemeldet und nun ein Beschluß. In diesem steht wieder nicht wie viel wir zu zahlen haben und auch nicht wo hin. Unsere Einkommensituation hat sich monatlich um 50,- € verändert. Von daher ist es uns eh ein Rätsel wie die drauf kommen, dass wir diese zurück zahlen sollen.

Nach dem der erste Schreck verdaut war, haben wir beim Gericht angerufen. Aber die zuständige Sachbearbeiterin war nicht mehr vor Ort, sie kommt am Montag erst wieder. Die Dame am Telefon guckte sich aber soweit alles an und sagte auch, dass dies doch gar keinen Sinn machen würde. Nun ... das hilft nun halt auch nicht weiter.

Da ich bis Montag nun schlecht schlafen werde, dachte ich, ich versuche hier mein Glück ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.


Vielen Dank


-- Editier von BLana_Hermine am 20.01.2016 18:39

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
und wenn wir innerhalb 3 Wochen unsere Bedenken dazu äußern könnten. Das taten wir dann auch.


Könnt ihr im Zweifel beweisen, daß diese Äußerung zugegangen ist?
Und was genau habt ihr eingewendet?

Zitat:
Unsere Einkommensituation hat sich monatlich um 50,- € verändert. Von daher ist es uns eh ein Rätsel wie die drauf kommen, dass wir diese zurück zahlen sollen.


Weil man halt irgendwann über die Grenze kommt, ab der man sozusagen "pfändbar" für die PKH-Rückzahlung (die man grundsätzlich schuldet, was immer gerne vergessen wird) ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Sieht nach Fehler des Gerichts aus, trotzdem sollte - neben der telefonischen Nachfrage - schriftlich Beschwerde beim Gericht eingelegt werden (Rechtsmittelbelehrung müsste auf dem Beschluss stehen).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BLana_Hermine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

was mich an dieser ganzen Sache am meisten iritiert, ist, dass ich weder einen Gesamtbetrag noch ein Konto habe. Wenn ich diese 68,- € monatlich hätte zahlen können, wohin??? Und wie viel? Bis an unser Lebensende oder wie?

Das stinkt doch...

Normalerweise kenne ich es so, dass nach der Berechnung ein Bescheid kommt in dem ausführlich drin steht, was man wie warum und wohin zu zahlen hat. Gegen diesen Bescheid kann man Einspruch erheben.

Aber es kam einfach nur ein Brief mit Briefkopf vom Gericht und Stempel und folgendem Text:

.. wird ihnen mitgeteiolt, dass nach der Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe-Unterlagen nun eine monatliche Rate i.H.v. 68,- € möglich ist, Bitte teilen Sie etwaige Bedenken innerhalb von 3 Wochen mit.

das klingt für mich nicht wie eine Zahlungsaufforderung. Sondern eher wie ein Angebot. Was haltet ihr davon 68,- € zu zahlen? Oder lieber 80,- € oder 50,- € ?

Meint ihr nicht?

und vor allem... wir wurden ja nie aufgefordert. Hallo??? Was ist mit euer monatlichen Rate?

Statt dessen der beschluß, ein Jahr später, mit Begründung, dass wir uns ja nie gemeldet hätten.

Meine Anwältin sagt, ich wäre in der Schuld gewesen, beim Amtsgericht nach zu fragen, wo hin ich die 68 € zu überweisen habe.

und ganze ehrlich? Bei all den Betrügern da draußen... das stinkt doch gewaltig zum Himmel. Oder?

Ich will nicht sagen, DAS wir da einen Betrüger sitzen haben. Ich sage nur, dass der Verdacht bei so einem Schreiben aufkommen kann.

Danke für Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Bis an unser Lebensende oder wie?


Bis die PKH zurückgezahlt ist.

Zitat:
Sondern eher wie ein Angebot.


Mit Rabulistik kommt man gegenüber staatlichen Stellen genau nirgendwo hin.

Zitat:
Bei all den Betrügern da draußen...


Das Amtsgericht ist ein Betrüger? Merkst du eigentlich, wie daneben das gerade klingt?

Zitat:
Statt dessen der beschluß, ein Jahr später, mit Begründung, dass wir uns ja nie gemeldet hätten.


Deswegen schickt man wichtige Schreiben ja auch per Einschreiben/Rückschein. So kannst du gar nicht beweisen, daß dein Schreiben zugegangen ist.

Zitat:
Ich sage nur, dass der Verdacht bei so einem Schreiben aufkommen kann.


??? Ein Betrüger würde dich ja auffordern, auf sein angegebenes Konto zu überweisen. Du sagst aber, daß gar keine Kontoverbindung angegeben war. Was für ein "Betrug" sollte das also sein? Deine eigene verquere Logik ist nicht mal intern konsistent.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen