Hallo.
Ich habe einen Prozess geführt, welchen ich verloren habe. Ich habe das Geld auch schon bezahlt und das Urteil ist rechtskräftig.
Nach drei Wochen habe ich dann ein Schreiben vom Richter bekommen, in welchem er etwas ganz anderes schreibt und mir recht gibt.
Ich habe nun gedacht, dass er sein Urteil korrigiert und habe deshalb nachgefragt.
Beim Gericht wurde mir dann aber gesagt, dass dieses Schreiben irrtümlich an mich rausgegangen sei und das keine besondere Bedeutung habe. Ich solle dieses Schreiben einfach vernichten und nicht mehr darüber nachdenken.
Das kann doch nicht sein. Kann ich mich über den Richter beschweren?
-----------------
""
Beschwerde gegen Richter
30. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juni 2010 | 09:26
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen Richter
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Juni 2010 | 12:03
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
http://www.123recht.net/Was-bedeutet-das-__f241514.html
http://www.123recht.net/Gerichtsverhandlung-verloren-__f241499.html
http://www.123recht.net/Ich-brauche-Hilfe-__f241493.html
http://www.123recht.net/Nach-dem-Urteil-__f235226.html
http://www.123recht.net/Schreiben-nach-Urteil-__f235220.html
Wie viele Postings willst du eigentlich noch zu dem Thema aufmachen? Kann es sein, daß du irgendwie von der Sache besessen bist?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
1 Antworten