Beschwerde gegen VKH - Nachreichungen möglich?

23. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
FragendesWesen
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen VKH - Nachreichungen möglich?

Hi

weiß jemand ob man nach eingereichter Beschwerde gegen eine verwehrte VKH-Bewilligung noch nachträglich die Begründung mit nachgereichten Beweisen unterfüttern kann?

Und wird diese Unterfütterung vom OLG berücksichtigt?

-- Editiert von Moderator topic am 23. Oktober 2025 14:47

-- Thema wurde verschoben am 23. Oktober 2025 14:47




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38908 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von FragendesWesen):
nach eingereichter Beschwerde
Ja.Nein.Vielleicht.
Wurde die Beschwerde (nur) fristwahrend erhoben?

Zitat (von FragendesWesen):
Und wird diese Unterfütterung vom OLG berücksichtigt?
Ja.Nein.Vielleicht.
Kommt auf die Begründung der VKH-Ablehnung an. Und auf Fristen. Und auf die *Unterfütterungs-Beweise*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
FragendesWesen
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab die Antwort selber gefunden:


Zivilprozessordnung
§ 571 Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang
(1) Die Beschwerde soll begründet werden.
(2) Die Beschwerde kann auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41698 Beiträge, 14593x hilfreich)

Die gesetzlichen Regelung, die von Dir zitiert wurde, sagt aber nichts darüber aus, was das Gericht berücksichtigen muss. Es ist immer unheimlich hilfreich, wenn man §§ nicht nur findet, liest, sondern sich auch überlegt, was damit tatsächlich geregelt ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
FragendesWesen
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
hilfreich


Hilfreich ist vor allem Fragen richtig zu verstehen, statt sich wieder künstlich als Allwissenden aufzuspielen. Fakt ist nämlich es ist möglich Nachreichungen zu liefern. Ende.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41698 Beiträge, 14593x hilfreich)

Natürlich ist es möglich. Die Frage ist, was damit geschieht.

wirdwerden

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