Besser Neben- oder eigene Hautforderung

9. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)
Besser Neben- oder eigene Hautforderung

Die Hauptforderung (z.B. 5000,-- Euro) ist eindeutig berechtigt, die Nebenforderung (z.B. 100,-- Euro) aber evtl. nicht. Kann die Nebenforderung als eigenständige Hauptforderung gelten gemacht werden? Ist dies von Vorteil?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Um was geht es denn genau?
Soll ein Vollstreckungstitel erlangt werden?

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#2
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

> Um was geht es denn genau?

Nachweisbare arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf. Es ist nicht ganz klar, ob der Verkäufer die Unterstellungskosten zu tragen hat.

> Soll ein Vollstreckungstitel erlangt werden?

Entweder einer über Haupt- und Nebenforderungen, oder halt zwei.

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

> Kann die Nebenforderung als eigenständige Hauptforderung gelten gemacht werden? Ist dies von Vorteil?

Überleg doch mal, wenn die Sache vor Gericht wäre und du die 100 EUR nicht durchsetzen kannst.

5000 EUR berechtigt, 100 EUR möglicherweise nicht. Also 5100 EUR Streitwert, bei Unterliegen nur bzgl. der 100 EUR also ein Obsiegen zu ca. 98%, also trägst du 2% der Prozeßkosten aus 5100 EUR selbst.

Würde getrennt um die 100 EUR gestritten und du verlierst, zahlst du 100% der Prozeßkosten aus Mindeststreitwert 300 EUR, das wird mit Sicherheit mehr.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Ich sehe es auch so. Es macht wenig Sinn, wegen ein und desselben Sachverhaltes zwei Klagen anzustreben. Zumal man da das Problem divergierender Urteile hätte.

Es scheint ja auch eher um 2 Hauptforderungen zu gehen. Nebenforderungen sind im Rechtssinne eher Zinsen, Auskunftskosten oder Inkassokosten. Bei den Unterstellungskosten scheint es sich ja doch eher um einen "normalen" Schadenersatzanspruch zu handeln.

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