Bestehende Klage erweitern oder neue Klage?

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
be1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestehende Klage erweitern oder neue Klage?

Hallo,

Onlinehändler A hat die Marke von Wettbewerber B missbräuchlich verwendet.

Wettbewerber B klagt gegen A auf Schadensersatz.

Im laufenden Verfahren vor dem Landgericht fällt dem Wettbewerber B auf, dass B's Anwalt es verpasst hat auf Unterlassung zu klagen.

Muss B den A zuerst schriftlich mahnen bevor Klage auf Unterlassung erhoben wird?
Darf die bestehende Klage um den Unterlassungsanspruch ergänzt werden oder muss die Klage auf Unterlassung separat erfolgen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Eventuell ist das auch Taktik vom Bs Anwalt?
B sollte sich mit seinem Anwalt besprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Da es sich wohl um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, m.a.W. Streitgegenstand handelt, wäre hier aus meiner Sicht nur der Antrag zu ergänzen.

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Da es sich wohl um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, m.a.W. Streitgegenstand handelt, wäre hier aus meiner Sicht nur der Antrag zu ergänzen.

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#4
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Da es sich wohl um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, m.a.W. Streitgegenstand handelt, wäre hier aus meiner Sicht nur der Antrag zu ergänzen.

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#5
 Von 
be1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Eventuell ist das auch Taktik vom Bs Anwalt?

Guter Einwurf!

B hat eine berechtigte Schadensersatzforderung von insgesamt 50.000 €.
B hat auch die Absicht den A maximal zu schädigen.

Kann B jedes Mal eine Klage über nur 10.000 € bei Gericht einreichen mit dem Hinweis, dass er die Prozesskosten für das laufende Verfahren gering halten und den restlichen Schadensersatz später einklagen will da B noch nicht weiß, ob A den Schadensersatz und die Gerichtskosten im laufenden Verfahren überhaupt zahlen kann?

Für den Beklagten A entstehen dadurch 5x Prozesskosten.

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#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von be1):
Kann B jedes Mal eine Klage über nur 10.000 € bei Gericht einreichen mit dem Hinweis, dass er die Prozesskosten für das laufende Verfahren gering halten und den restlichen Schadensersatz später einklagen will
Zumindest wäre das sehr praktisch für den Kläger, denn man könnte auch sein eigenes Klagerisiko minimieren (wenn man sich seines Anspruchs nicht sehr sicher ist) und vor allem:
Man könnte den Anwaltszwang beim Landgericht aushebeln.
Erst mal selbst und ohne Anwalt vorm Amtsgericht mit einem sehr klein gehaltenen Streitwert "austesten" ob der Anspruch wohl besteht :bang:

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