Hallo,
Onlinehändler A hat die Marke von Wettbewerber B missbräuchlich verwendet.
Wettbewerber B klagt gegen A auf Schadensersatz.
Im laufenden Verfahren vor dem Landgericht fällt dem Wettbewerber B auf, dass B's Anwalt es verpasst hat auf Unterlassung zu klagen.
Muss B den A zuerst schriftlich mahnen bevor Klage auf Unterlassung erhoben wird?
Darf die bestehende Klage um den Unterlassungsanspruch ergänzt werden oder muss die Klage auf Unterlassung separat erfolgen?
Bestehende Klage erweitern oder neue Klage?
7. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 7. September 2022 | 14:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestehende Klage erweitern oder neue Klage?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. September 2022 | 00:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
Eventuell ist das auch Taktik vom Bs Anwalt?
B sollte sich mit seinem Anwalt besprechen.
#2
Antwort vom 10. September 2022 | 14:09
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 170x hilfreich)
Da es sich wohl um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, m.a.W. Streitgegenstand handelt, wäre hier aus meiner Sicht nur der Antrag zu ergänzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. September 2022 | 14:09
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 170x hilfreich)
Da es sich wohl um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, m.a.W. Streitgegenstand handelt, wäre hier aus meiner Sicht nur der Antrag zu ergänzen.
#4
Antwort vom 10. September 2022 | 14:09
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 170x hilfreich)
Da es sich wohl um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, m.a.W. Streitgegenstand handelt, wäre hier aus meiner Sicht nur der Antrag zu ergänzen.
#5
Antwort vom 21. Oktober 2022 | 11:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Eventuell ist das auch Taktik vom Bs Anwalt?
Guter Einwurf!
B hat eine berechtigte Schadensersatzforderung von insgesamt 50.000 €.
B hat auch die Absicht den A maximal zu schädigen.
Kann B jedes Mal eine Klage über nur 10.000 € bei Gericht einreichen mit dem Hinweis, dass er die Prozesskosten für das laufende Verfahren gering halten und den restlichen Schadensersatz später einklagen will da B noch nicht weiß, ob A den Schadensersatz und die Gerichtskosten im laufenden Verfahren überhaupt zahlen kann?
Für den Beklagten A entstehen dadurch 5x Prozesskosten.
#6
Antwort vom 21. Oktober 2022 | 21:35
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Zumindest wäre das sehr praktisch für den Kläger, denn man könnte auch sein eigenes Klagerisiko minimieren (wenn man sich seines Anspruchs nicht sehr sicher ist) und vor allem:ZitatKann B jedes Mal eine Klage über nur 10.000 € bei Gericht einreichen mit dem Hinweis, dass er die Prozesskosten für das laufende Verfahren gering halten und den restlichen Schadensersatz später einklagen will :
Man könnte den Anwaltszwang beim Landgericht aushebeln.
Erst mal selbst und ohne Anwalt vorm Amtsgericht mit einem sehr klein gehaltenen Streitwert "austesten" ob der Anspruch wohl besteht
Und jetzt?
Schon
267.714
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten