Betrug/Identitätsdiebstahl - Mobilfunkvertrag und Ankündigung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

10. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
sevenny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug/Identitätsdiebstahl - Mobilfunkvertrag und Ankündigung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Hallo in die Runde, ich bin neu hier und hoffe sehr, dass mir vielleicht jemand ein paar Tipps geben kann. Es geht um Folgendes:

Mein Lebensgefährte bekam im September 2018 Post von einem Mobilfunkanbieter mit Vertragsunterlagen und einer SIM Karte. Zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses waren wir im Urlaub und er hat definitiv keinen Vertrag abgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch, dass es ein versehentliches "Ja" am Telefon o.ä. gab.
Die in den Vertragsunterlagen angegebene Anschrift, sowie der vollständige Name meines Lebensgefährten waren korrekt, Mailadresse und Telefonnummer jedoch nicht. Wir waren verwundert, haben aber nicht sofort darauf reagiert. Circa 10 Tage später kam eine "Zahlungserinnerung" mit dem Inhalt, dass die Lastschrift (29€) vom im Vertrag angegebenen Konto (nicht seins, wir wissen aber keine Kontonummer o.ä.) nicht eingelöst werden konnte und eine Rückbuchung stattfand, deren Kosten er nun zu tragen hätte. Der Rechnungsbetrag belief sich auf 1248€. Wir riefen daraufhin beim Anbieter an - ein nettes Gespräch mit dem Kundenberater, die Zusicherung der Fall würde eingetragen und an die Betrugsabteilung weitergeleitet werden und man empfahl uns Anzeige zu erstatten. Das haben wir getan, den Schriftverkehr der Polizeibehörde übersandt. Es folgte eine zweite Mahnung 14 Tage später, die wir ebenfalls an die Polizei weiterleiteten und sonst nicht reagierten - wir gingen davon aus, dass sich das nun klären würde/die Polizei sich auch an den Anbieter wenden würde etc. Dann folgte 4 Wochen später das Schreiben einer Anwaltskanzlei, die durch den Mobilfunkanbieter beauftragt wurde die offenen Zahlungen einzutreiben. Wir haben natürlich nicht bezahlt und mein Lebensgefährte hat eine Stellungnahme an den Mobilfunkanbieter postalisch versandt, in der er erneut deutlich machte, den Vertrag nicht abgeschlossen zu haben und das geforderte Geld deshalb auch nicht zahlen werde. Seitdem (Anfang November 2018) war Ruhe. Die polizeilichen Ermittlungen wurden eingestellt (nicht genügend Hinweise) und wir sind (dummerweise) davon ausgegangen, dass sich das irgendwie geklärt hätte.

Vorgestern bekamen wir erneut Post vom Mobilfunkanbieter - "Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens" und eine letzte Zahlungsfrist bis zum 13. Juni 2019.

Nun kam dieser Brief am Freitag, dann war Wochenende, heute ist Feiertag - wir konnten also bisher nicht effektiv irgendwas erreichen. Wir haben erneut beim Anbieter angerufen, wieder wurde uns zugesagt, den Fall an die Betrugsabteilung weiterzuleiten. Wir haben für Donnerstag erst einen Termin bei der Verbraucherzentrale bekommen, bereiten den Antrag auf einen Beratungsschein vor (wir haben leider nicht viel Geld zur Verfügung) und wollen uns schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung holen.

Dazu habe ich nun mehrere Fragen:
Was können wir akut tun, um das gerichtliche Mahnverfahren zu verhindern?
Welches Rechtsgebiet ist hier zutreffend - Strafrecht? Vertragsrecht?
Bringt es etwas, dieser letzten Mahnung in irgendeiner Form zu widersprechen - sollen wir einen Brief an den Anbieter aufsetzen? Mit welchem Inhalt?
Den Namen und die Adresse der Anwaltskanzlei, die zwischenzeitlich schon vom Anbieter beauftragt wurde haben wir. Macht es Sinn sich dort morgen schon zu melden? Ich gehe davon aus, dass die auch die Einleitung des Mahnverfahrens beauftragen werden.
Kurzum: Wie kommen wir aus diesem Mist wieder heraus?

Vielen lieben Dank fürs Lesen!

-- Editiert von Moderator am 10.06.2019 17:03

-- Thema wurde verschoben am 10.06.2019 17:03

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von sevenny):
Was können wir akut tun, um das gerichtliche Mahnverfahren zu verhindern?
Nichts, der weitere Verlauf des Verfahrens liegt nicht mehr in eurer Hand.

Zitat (von sevenny):
Welches Rechtsgebiet ist hier zutreffend - Strafrecht? Vertragsrecht?
Offensichtlich doch Vertragsrecht.

Zitat (von sevenny):
Bringt es etwas, dieser letzten Mahnung in irgendeiner Form zu widersprechen

Ihr könnt es versuchen, aber ob euch jetzt noch jemand glaubt?

Zitat (von sevenny):
sollen wir einen Brief an den Anbieter aufsetzen?
Dies muss Dein LG entscheiden,hier ist schon soviel Zeit verstrichen ohne dass er etwas handfestes unternommen hat.


Zitat (von sevenny):
Mit welchem Inhalt?
Eine konkrete Beantwortung dieser Frage wäre unzulässige Rechtsberatung, weniger konkret: er sollte alles vorbringen was ihn entlastet, incl. der dazu notwendigen Nachweise.

Zitat (von sevenny):
Den Namen und die Adresse der Anwaltskanzlei, die zwischenzeitlich schon vom Anbieter beauftragt wurde haben wir. Macht es Sinn sich dort morgen schon zu melden?


Wenn Du mit melden telefonieren meinst, nein. Das wird genau so erfolglos verlaufen wie die bisherigen Telefonate. Aber ein Brief mit den Nachweisen, s.o., könnte zu einem Umdenken führen.

Zitat (von sevenny):
Kurzum: Wie kommen wir aus diesem Mist wieder heraus?
Die Frage kann man jetzt nicht mehr seriös beantworten. Im zu erwartenden Gerichtsverfahren werden beide Streitparteien die Gelegenheit haben ihren Standpunkt darzulegen. Die Güte der Argumentation wird da eine Rolle für die Entscheidung spielen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von sevenny):
Was können wir akut tun, um das gerichtliche Mahnverfahren zu verhindern?

Nichts. Wenn die das machen wollen, dann machen die das.



Zitat (von sevenny):
Welches Rechtsgebiet ist hier zutreffend - Strafrecht? Vertragsrecht?

Beides.

Derzeit gibt es aber eigentlich keinen Grund einen Anwalt einzuschalten.



Zitat (von sevenny):
Bringt es etwas, dieser letzten Mahnung in irgendeiner Form zu widersprechen - sollen wir einen Brief an den Anbieter aufsetzen? Mit welchem Inhalt?

Mit dem Inhalt, dass man die Forderung bestreitet und Nachweise in Kopie (wie z.B. Bestätigung der Strafanzeige) beilegt.
Und mit Zustellnachweis versenden



Zitat (von sevenny):
Macht es Sinn sich dort morgen schon zu melden?

Man könnte telefonisch darauf hinweisen, das die Forderung unberechtigt ist und das Einschreiben per E-Mail voraussenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Den Rechtsanwalt auf die Strafanzeige hinweisen und er möge den Auslieferungsbeleg des Handy prüfen, das Vertragsbestandteil ist. Das hier

Zitat:
Zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses waren wir im Urlaub und er hat definitiv keinen Vertrag abgeschlossen.
könnte hilfreich sein, wenn man die Abwesenheit während der Handy-Lieferung belegen kann.
Letztendlich wurde hier zu wenig unternommen. Besser ist es sich Informationen (z.B. Lieferbeleg) zu verschaffen und dann die Polizei damit zu versorgen, damit es überhaupt einen Anhaltspunkt gibt was (Handyklau) wie (Paket abgefangen) passiert ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Üblicherweise fordert die Polizei alle Vertragsunterlagen eischl. Auslieferungsbeleg selbst bei den Unternehmen an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja, aber wenn der "Kunde" keine Vertragsdaten angibt wegen fehlender Information, dann geht das unter. In Bayern hakt man dann auch beim Opfer nach, aber eher nicht in NRW und Hessen. Wird ein Vorgang verfolgt, geht das gerne auf 6-12 Monate Berabeitungszeit. Hier wurde in <3 Monaten der Vorgang geschlossen. Das hat kaum jemand ernsthaft bearbeitet. Oder der Auslieferungsbeleg wurde scheinbar vom Opfer unterschrieben!? Dann wird es auch nicht mehr verfolgt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Hier hat er aber sämtlichen Schriftverkehr an die Polizei weitergeleitet. Daten genug also, um das Unternehmen zu kontaktieren.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7205 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Hier hat er aber sämtlichen Schriftverkehr an die Polizei weitergeleitet. Daten genug also, um das Unternehmen zu kontaktieren.


Es wäre zielführender gewesen, die Daten der Polizei (Aktenzeichen o.ä.) auch an den Anbieter zu schicken. Die Polizei ist nur Erfüllungsgehilfe. Und die Staatsanwaltschaften haben eine gewisse Reaktionszeit.

Der TE hat wiederum eine Mitwirkungspflicht und hätte die Anzeige bei der Polizei auch dem Mobilfunkbetreiber schicken müssen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

1. Ohne Vertrag schuldet Dein Lebensgefährte dem Mobilfunkunternehmen kein Geld. Aus einem Schweigen entsteht kein Vertrag.
2. Ein Mahnverfahren ist nichts Schlimmes. Da droht Euch nichts. Das Mobilfunkunternehmen, Inkasso, Anwälte haben keine Sonderrechte.
3. Bitte hört auf, mit dem Mobilfunkunternehmen, Anwälten, Inkassounternehmen zu telefonieren. Das bringt nichts. Die wollen nur Kohle von Euch haben.
4. Ihr müsst mindestens einmal schriftlich und mit Zugangsnachweis der Gesamtforderung und dem Vertrag widersprechen. Das ist wichtig, um einen Schufa-Eintrag zu vermeiden.
5. Zur besten Urlaubszeit (gerne im Vorweihnachtsstress) wird dann ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Mahngericht eintrudeln. Diesem unbedingt widersprechen und innerhalb von 2 Wochen an das Mahngericht nachweisbar zurücksenden.
6. Sämtlichen weiteren Schriftverkehr (falls Ihr Punkt 1.-5. beachtet) vom Mobilfunkunternehmen, Anwälten, Inkasso könnt Ihr ignorieren - und bestenfalls als kostenfreies Klopapier verwenden.
7. Erst wenn Euch eine Klagebegründung vom Amtsgericht zugesendet wird -> erst dann ist es sinnvoll, selbst einen Anwalt einzuschalten, der innerhalb der Notfrist der Klage widerspricht. Erst dann wäre das Mobilfunkunternehmen verpflichtet, Euch die RVG-konformen Anwaltskosten zu erstatten.
8. Da Euer Anwalt das Zustandekommen eines Vertrags bestreiten wird, muss das Mobilfunkunternehmen spätestens dann die Hose runterlassen und den Vertrag bei Gericht vorzeigen.

-- Editiert von vundaal76 am 18.06.2019 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der TE hat wiederum eine Mitwirkungspflicht und hätte die Anzeige bei der Polizei auch dem Mobilfunkbetreiber schicken müssen


Woraus ergibt sich diese Mitwirkungspflicht?
Wenn der TE nicht mitwirkt -> dann entsteht wohl ein Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter?

Das ist doch Blödsinn!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Gemeint war bestimmt, das man aus Eigeninteresse AKTIV an der Aufklärung mitwirken sollte. Je mehr man aktiv unternimmt, desto früher ist der Spuk vorbei.
Formal reicht allemal das Vorgehen nach #8. Will man das Theater in weniger als 6 Monaten abschließen und wieder aus Bürgel etc. rauskommen, desto mehr muss man selbst unternehmen.

Was hat denn eigentlich das hier ergeben "Termin bei der Verbraucherzentrale" ??

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

In Bürgel darf bei der Sachlage nichts eingemeldet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.08.2019 16:08:26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
die Ruhe bewahren und noch einmal die Ruhe bewahren. Telefonieren nützt nichts. Wenn der Mahnbescheid
kommt W i d e r s p r u c h einlegen. Bei Widerspruch kommt es zu einer Klage, und wieder Ruhe bewahren. Meist hat sich die Angelegenheit mit dem Widerspruch erledigt. Student hat schon richtig dargestellt.
Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sevenny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Mal ein kurzes Update:
Wir waren ja nun bei der Verbraucherzentrale und dort hat man mit uns zusammen ein Schreiben formuliert. Der Inhalt des Schreibens ist circa: Die Forderungen sind gegenstandslos, ich widerspreche diesen Forderungen, es wurde zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag geschlossen, bei der Einleitung des Mahnverfahrens werde ich widersprechen, ich widerspreche einer Weiterleitung der Daten an die Schufa.
Das müsste es im Groben gewesen sein - alles noch nett formuliert natürlich und per Einschreiben hingeschickt. Es kam bis jetzt (wie erwartet) keine Reaktion, also mal schauen was sich noch tut. Wir sind jetzt auf jeden Fall beruhigter und fürchten uns auch nicht mehr vor dem Mahnverfahren, damit ist schon sehr viel für uns erreicht.

Im Übrigen haben wir in unserem ersten Brief an den Anbieter das Aktenzeichen der polizeilichen Ermittlungen zum Fall an den Mobilfunkanbieter übersendet - wir wollen ja, dass das ganze aufgeklärt wird.

Zum Thema Mobiltelefon - wir haben bisher nirgends irgendetwas davon gelesen, dass Bestandteil des Vertrages auch ein Mobiltelefon ist. Das wundert uns natürlich auch, weil die ganze Sache dadurch so sinnlos erscheint. Die extremen Kosten nach der Rückbuchung sind als "WaWi" in der dazugehörigen Rechnung aufgeführt. Ich habe leider keine Ahnung was diese Abkürzung bedeuten soll. Ich dachte bisher, dass es dabei um angebliche Kosten für die Rückbuchung geht - aber vielleicht sind das tatsächlich Kosten für ein Telefon?

Ich denke im Moment können wir wieder nur abwarten. Der versprochene Rückruf der "Betrugsabteilung" des Anbieters kam natürlich auch nicht. Weitere Anrufe sparen wir uns erstmal - 20 Minuten in der Warteschleife hängen ist wirklich keine schöne Beschäftigung.

Vielen Dank nochmal für die ganzen Antworten! Ich melde mich auf jeden Fall, wenn sich etwas tut.

Liebe Grüße, sevenny

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja, berichte bitte weiter.
Die 29€ waren vermutlich nur die Handy-Zuzahlung, denn 24x29 kann die Summe nicht erklären.
WaWi könnte eine Kürzel für "Warenwirtschaft" sein, also wieder ein Hinweis auf eine Warenlieferung wie Handy.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

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