Hallo und Frohe Pfingsten.
Mich beschäftigt ein Schreiben eines gegnerischen Anwalts in einem Zivilen Verfahren.
Ich habe ein grosses Unternehmen verklagt auf Entschädigung.
Was bisher geschah.
Vor 1 Jahr war eine Güteverhandlung.
Bei dieser Güteverhandlung war nur mein Anwalt. Ich habe eine im ganz unteren 3 stelligen Bereich angesiedelte Entschädigung bekommen, da der Anwalt logischerweise alles auf Unwahrheiten aufgebaut hatte
Es wurden keinerlei Beweise gewürdigt oder angeschaut.
Es wusste wohl auch keiner, daß ich so viel Beweismaterial habe.
Habe ich nicht angenommen diesen Gütevorschlag
Dann gab es 3 Monate später eine Verhandlung vorm Amtsgericht.
Da bin ich dabei gewesen mit Videos Bildern und anderem, die meine Klage untermauern.
Der Vorsitzende hatte sich das angeschaut (Der gegenerische Anwalt auch)
Keinen Ton hatte er mehr gesagt nach Ansicht des Materials auf dem Datenträger. (Anwalt)
Der Richter meinte, bei diesen Beweisen ist die Sachlage erdrückend zu meinen Gunsten.
Nach 3 Wochen kam das Urteil.
Entschädigung im hohem 4 stelligen Bereich.
Am letzten Tag der Frist nach dem Urteil hat die Gegenseite Berufung eingelegt.
Der Richter hatte die Beweise nur gesehen und angeschaut auf meinem Notebook.
Hatte ihm genügt. Habe alles wieder mit nach Hause genommen.
Nun hat das Landgericht alle meine Beweise nochmals auf einem Datenträger gefordert.
Habe ich selbstverständlich per Einschreiben gesendet und Sie sind auch angekommen.
Nun kam wieder ein Schreiben der Gegenseite (Nicht vom Gericht) daß ich ihm auch diese Beweise zur Verfügung stellen muss.
Muss ich das wirklich? Kann der sich das nicht vom Landgericht holen?
Hatte mich auch indirekt beschimpft, weil er die Beweise nicht hat.
Bei diesem Verhalten der Gegenseite habe ich natürlich nicht unbedingt Interesse auch nur irgendwas mit diesem Anwalt zu tun zu haben.
Ich habe auch nichts vom Gericht bekommen, daß ich das nochmal senden soll.
Der USB Stick liegt beim Landgericht. Kann der sich den Stick dort nicht kopieren lassen?
Um es auf den Punkt zu bringen: Bin ich verpflichtet dem gegnerischen Anwalt meine Schätze zu schicken, damit er sich wieder etwas konstruiert?
Oder genügt es am Verhandlungstag mit Einsicht durch den Anwalt.
Ich bin überzeugt, daß er sich da wieder was zusammenbasteln möchte.
Das dürfte Ihm schwerfallen wenn er alles erst wieder bei Gericht sieht.
Eine kurze Meinung wäre sehr nett..
Frohe Pfingsten
-- Editiert von Jenny11 am 01.06.2020 15:27
Beweisanträge Videos Bilder Landgericht
1. Juni 2020
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Frage vom 1. Juni 2020 | 15:25
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. Juni 2020 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatNun hat das Landgericht alle meine Beweise nochmals auf einem Datenträger gefordert. :
In der Regel findet sich da ein Satz, das man diese Beweise in mehrfacher Ausfertigung senden solle.
Fehlt der dort?
Irgendwelche anderen Hinweise darauf das man eventuell was der Gegenseite zu senden müsste?
#2
Antwort vom 1. Juni 2020 | 23:45
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Bei dieser Güteverhandlung war nur mein Anwalt. Ich habe eine im ganz unteren 3 stelligen Bereich angesiedelte Entschädigung bekommen, da der Anwalt logischerweise alles auf Unwahrheiten aufgebaut hatte
Was soll daran "logisch" sein?
Würde der Anwalt das machen, hätte er die Staatsanwaltschaft auf dem Hals, wegen "Prozessbetrugs".
Im Zivilprozess sind alle Parteien zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, anders als im Strafprozess, wo der Angeklagte lügen darf, daß sich die Balken biegen.
Zitat:
Nun kam wieder ein Schreiben der Gegenseite (Nicht vom Gericht) daß ich ihm auch diese Beweise zur Verfügung stellen muss.
Ja. Das ist so. Die Gegenseite muss die vorgelegten Beweismittel ja prüfen können.
Zitat:Muss ich das wirklich?
Grundsätzlich: ja.
Zitat:Kann der sich das nicht vom Landgericht holen?
Nein. Denn das Landgericht ist nicht dafür zuständig, einer Prozesspartei Kopien von vorgelegten Beweismitteln der Gegenseite zu liefern.
Zitat:Bei diesem Verhalten der Gegenseite habe ich natürlich nicht unbedingt Interesse auch nur irgendwas mit diesem Anwalt zu tun zu haben.
Dann überlässt man das dem eigenen Anwalt. Ist eh besser, und der wird ja auch dafür bezahlt.
Zitat:Um es auf den Punkt zu bringen: Bin ich verpflichtet dem gegnerischen Anwalt meine Schätze zu schicken, damit er sich wieder etwas konstruiert?
M.E. ja, aber es ist doch letztlich egal, ob er die Kopien durch die Gegenseite bekommt oder durch das Gericht. Bekommen wird er sie auf jeden Fall.
Zitat:Oder genügt es am Verhandlungstag mit Einsicht durch den Anwalt.
Gegenfrage: würde Ihnen das genügen?
Es genügt natürlich nicht.
Zitat:Ich bin überzeugt, daß er sich da wieder was zusammenbasteln möchte.
Das dürfte Ihm schwerfallen wenn er alles erst wieder bei Gericht sieht.
Das ist, mit Verlaub, eine ziemlich unsinnige Vorstellung.
Und die Beweismittel wären nicht sehr überzeugend, wenn die Gegenseite bei gründlicher Prüfung erfolgreich in Zweifel ziehen könnte...
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#3
Antwort vom 2. Juni 2020 | 09:17
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
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