Beweise im Zivilprozess

27. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Beweise im Zivilprozess

Folgendes Szenario:

Partei A verklagt Partei B auf Unterlassung

A hat B bei etwas beobachtet, dies wurde auch gefilmt.

B bringt seine Frau vor Gericht als Zeugin, welche für Ihn lügt und aussagt, dass B dies nicht war, da sie die Zeit zusammen verbracht haben.

A hat außer dem Video keine Zeugen. Ob das Video als Beweis zugelassen wird, ist nicht sicher.

- Würde eine Parteivernehmung § 448 ZPO hier noch in Betracht kommen?
- Wenn eine Parteivernehmung nicht zugelassen würde - würde A dann den Prozess verlieren, also zählt seine Aussage überhaupt nicht?

-- Editiert von MikeLitoris am 27.11.2018 19:56

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Parteivernehmungen sind die ganz großen Ausnahmen vor Gericht in ganz speziellen Konstellationen. Grundsätzlich hat die Partei ihren Sachvortrag schriftlich und substantiiert zu leisten. Nach einer Zeugenaussage wird dann nochmal die Möglichkeit der (schriftlichen) Stellungnahme eingeräumt, und das wars.

Wer den Prozess verliert, das kann man hier nicht abschätzen. Wenn wir eine non liquet Situation haben, dann ist gesetzlich festgelegt, zu wessen Lasten diese Situation geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen