Folgendes Szenario:
Partei A verklagt Partei B auf Unterlassung
A hat B bei etwas beobachtet, dies wurde auch gefilmt.
B bringt seine Frau vor Gericht als Zeugin, welche für Ihn lügt und aussagt, dass B dies nicht war, da sie die Zeit zusammen verbracht haben.
A hat außer dem Video keine Zeugen. Ob das Video als Beweis zugelassen wird, ist nicht sicher.
- Würde eine Parteivernehmung § 448 ZPO
hier noch in Betracht kommen?
- Wenn eine Parteivernehmung nicht zugelassen würde - würde A dann den Prozess verlieren, also zählt seine Aussage überhaupt nicht?
-- Editiert von MikeLitoris am 27.11.2018 19:56
Beweise im Zivilprozess
27. November 2018
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Frage vom 27. November 2018 | 19:55
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 1x hilfreich)
Beweise im Zivilprozess
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#1
Antwort vom 28. November 2018 | 08:19
Von
Status: Unbeschreiblich (38377 Beiträge, 13984x hilfreich)
Parteivernehmungen sind die ganz großen Ausnahmen vor Gericht in ganz speziellen Konstellationen. Grundsätzlich hat die Partei ihren Sachvortrag schriftlich und substantiiert zu leisten. Nach einer Zeugenaussage wird dann nochmal die Möglichkeit der (schriftlichen) Stellungnahme eingeräumt, und das wars.
Wer den Prozess verliert, das kann man hier nicht abschätzen. Wenn wir eine non liquet Situation haben, dann ist gesetzlich festgelegt, zu wessen Lasten diese Situation geht.
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