Welchen juristischen Stellenwert/Nutzen haben handfeste Indizien (z.B. im Zivil- oder Strafrecht) vor Gericht, wenn´s keine Beweise gibt?
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Beweise vs. klare Indizien
9. Dezember 2009
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Frage vom 9. Dezember 2009 | 19:37
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 10x hilfreich)
Beweise vs. klare Indizien
#1
Antwort vom 9. Dezember 2009 | 20:28
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
Was ist denn ein "handfestes Indiz", das dann doch noch kein Beweis sein soll? Beispiel bitte. Sowas wie "gestern wurden mir 1000 EUR geklaut und heute hat der stets klamme Nachbar eine neue Rolex, also muß er der Dieb gewesen sein"?
Im Strafrecht reichen Indizien eigentlich nie, eine Verurteilung "beyond reasonable doubt" zu erreichen.
Im Zivilrecht geht auch ohne Beweise nichts. Die Grenze zwischen "Indiz" und "Beweis" kann dabei fließend sein. Ein "Indiz" kann also allenfalls eine Beweislage weiter stützen, aber nicht für sich alleine irgendetwas bewirken.
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#2
Antwort vom 10. Dezember 2009 | 19:48
Von
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)
quote:
Welchen juristischen Stellenwert/Nutzen haben handfeste Indizien (z.B. im Zivil- oder Strafrecht) vor Gericht, wenn´s keine Beweise gibt?
Eine prozessuale Unterscheidung zwischen Beweisen und Indizien gibt es. Es dürfte sich hier um eine im normalen Sprachgebrauch anzutreffende Unterscheidung handelt, wonach ein Beweis unumstößlich ist („… aufgrund der Beweislage steht fest, dass…“) einem Indiz aber Unsicherheit anhaftet („… die Indizien deuten darauf hin, dass…“). Verfahrensrechtlich ist eine solche Unterscheidung uninteressant. Entweder gibt es genügend Anhaltspunkte, die zur Verurteilung ausreichen, oder eben nicht.
Bei besonderen Prozessarten (z.B. Urkundsprozess) sind nur besondere Beweismittel zugelassen (z.B. nur Urkunden). Da helfen dann keine handfesten Indizien und auch keine anderen Beweise (z.B. Zeuge).
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