Bußgeldbescheid nach Anhörungsbogen nicht zugestellt - Vollstreckung droht etc.

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid nach Anhörungsbogen nicht zugestellt - Vollstreckung droht etc.

Grüßt euch,
ich habe im März zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und die Anhörungsbögen dazu bekommen. Diese habe ich einer Anwaltskanzlei übertragen, welche damit wirbt bei Blitzern den Fall zu überprüfen und ihnen das Mandat erteilt. Zwischenzeitlich habe ich meine Wohnung zum 15.5. gekündigt und bin umgezogen, habe mich aber aufgrund privater Probleme erst mitte Oktober umgemeldet. Mitte Juni teilte mir der Anwalt mit, da sei nichts zu machen, ich solle ihm erklären den Einspruch zurückzunehmen oder ihn eben beauftragen und zu bezahlen, weil die Chancen eben nicht gut stehen. Ich habe den Einspruch dann zurück genommen, wie es mir geraten wurde. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Nach meiner Ummeldung flatterten nun Vollstreckungsbriefe herein und dass mein Führerschein beschlagnahmt werden solle, wegen einmonatigem Fahrverbot. Für die Ordnungswidrigkeiten sind es ca. 312€ - zusätzlich wurde eine Beschlagnahme angedroht, das sind nochmal 86€ obwohl hier niemand da war oder sonstiges - ganz abgesehen davon, dass ich meinen Führerschein im Oktober abgenommen bekommen habe. Ich rief heute an und erklärte der Frau, dass ich bisher keinerlei Post bekommen habe, bis auf den Anhörungsbogen und jetzt die Androhungen/Vollstreckung. Ich habe aber keinen Bußgeldbescheid und nichts bekommen. Sie meinte ich hätte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen können, aber die 14 Tage nach dem Bußgeldbescheid wären ja schon rum, den ich aber nie bekommen habe. In dem Brief stand auch drin, dass es ansonsten dem Amtsgericht übergeben wird.

Sollte ich es jetzt drauf ankommen lassen und das Amtsgericht das prüfen lassen? Die Sachbearbeiterin sagte mir mehrfach, es wäre rechtskräftig, da wäre nichts dran zu rütteln und die Post wäre zugestellt worden. Aber die ganze Post wurde an meine alte Adresse zugestellt, wo ich gar nicht mehr gewohnt habe, ich habe auch das Kündigungsschreiben. Sie meinte Sie gibt mir noch bis ende der Woche Zeit, dann bräuchte Sie eine Entscheidung. Der Anwalt hätte es gewusst wegen dem Mandat und mich darüber in Kenntnis setzen müssen, hat er aber nicht und falls doch, ging das ebenfalls an meine alte Adresse. Und nun?

Ich bin ja gewillt, meine Bußgelder zu bezahlen, diese 312€ - aber extra nochmal 86€ für eine Maßnahme die noch nicht mal durchgesetzt wurde und gar nicht durchsetzbar ist, weil ich keinen Führerschein mehr habe..? Zumal ich eben auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Etwas wirr die Situation, aber ich hoffe es war verständlich..

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Esco1):
Zumal ich eben auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde.


Dein Problem, da

Zitat (von Esco1):
habe mich aber aufgrund privater Probleme erst mitte Oktober umgemeldet.


Daher wirst du nicht wirklich etwas erreichen können.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Zwischenzeitlich habe ich meine Wohnung zum 15.5. gekündigt und bin umgezogen,


Und was ist mit Deinem Namensschild am Briefkasten passiert?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Esco1):
Sollte ich es jetzt drauf ankommen lassen und das Amtsgericht das prüfen lassen?

Dann käme möglicherweise noch das Bußgeld für das Meldevergehen oben drauf ...



Zitat (von Esco1):
Aber die ganze Post wurde an meine alte Adresse zugestellt, wo ich gar nicht mehr gewohnt habe,

Zugestellt ist zugestellt. Offenbar befand sich dort auch noch eine entsprechende Postempafnagseinrichtung, sonst wären die Sendungen ja zurückgegangen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Namensschild habe ich beim Auszug entfernt.
Ich bin dort vor kurzem mal vorbei gekommen und es war wieder am Briefkasten, obwohl ich dort nicht mehr wohne. Da war es kein Wunder, dass die Post dort zugestellt wird, ich aber keine Kenntnis davon habe. Finde ich so auch nicht i.O.
Ein anderes Bußgeldverfahren wurde eingestellt, da habe ich den Anhörungsbogen aber nicht mal bekommen, das war auch in der Vollstreckung und wurde dann wegen Verfahrensfehler eingestellt, nachdem ich das schilderte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
und ihnen das Mandat erteilt.

Also sollte er als Bevollmächtigter tätig werden und zwar auch für Zustellungen.

Zitat:
Mitte Juni teilte mir der Anwalt mit, da sei nichts zu machen, ich solle ihm erklären den Einspruch zurückzunehmen oder ihn eben beauftragen und zu bezahlen,


Mir sagt dieser Text, dass die Schilderung des Sachverhalts unvollständig ist.
Gegen was ist denn Einspruch erhoben worden, wenn es gar keinen Bescheid geben haben soll ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat mit Sicherheit einen bekommen, wenn zwei Wochen verstrichen sind und vorsorglich Einspruch erhoben nehme ich an.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Ich bin dort vor kurzem mal vorbei gekommen und es war wieder am Briefkasten, obwohl ich dort nicht mehr wohne.

Reichlich unglaubwürdig. Welcher Dritter klebt denn ein Namensschild auf Ihren Briefkasten?

-- Editiert von The Mentalist am 07.01.2020 22:15

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#8
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vermieter oder einer meiner beiden Mitbewohner, da es eine Wohngemeinschaft war in einem Haus, wo das Haus der WG und das des Vermieters auf dem selben Grundstück liegen.

Das ist so wie es da steht, ich habe kein Interesse daran mir selbst die Tatsachen zu verdrehen, nur um mir ein anderes Ergebnis herbei zu zaubern durch eure Aussagen..

Dort muss einiges an Post zugegangen sein, ich empfinde es nebenbei als Frechheit 1. mein Namensschild einfach dort wieder dran zu kleben obwohl ich nicht mehr dort wohne und 2. mich nicht zu informieren, wo er doch die Möglichkeit hatte und die WG auch - aber so ist das nunmal wenn man nicht im Guten auseinander geht.
Ich frage mich nur ob unter diesen Bedingungen Rechtskraft erlangt werden kann..

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Der Anwalt hätte es gewusst wegen dem Mandat und mich darüber in Kenntnis setzen müssen, hat er aber nicht und falls doch, ging das ebenfalls an meine alte Adresse.

Ist damit gemeint, dass Sie den Umzug nicht mal dem eigenen Anwalt mitgeteilt haben?

Wie lange ist es denn jetzt her, dass Sie erfahren haben, dass Post an Ihre alte Adresse zugestellt wurde?
Für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gilt eine Frist von zwei Wochen - ab dem Zeitpunkt, an dem man von dem Fehler erfahren hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, weil ich das als solchen nicht so wahrgenommen habe - meine Emailadresse war ja auch bekannt, worüber sie Kommunikation lief.

Seit anfang Dezember / ende November ist das so. Habe schon mit den Behörden telefoniert, eine letzte Zahlungsaufforderung bekommen wogegen ich Schriftstücke gefertigt habe und die Situation erklärt habe. Nur geht es halt um das vollstrecken des Fahrverbotes, wo wieder 86€ fällig sind für nichts - zumal mir der Führerschein zwischenzeitlich schon entzogen wurde.. das wissen die Behörden aber noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Der Drops ist durchgelutscht.

Der Bussgeldbescheid ist Dir, dank Meldeversäumnis, rechtskräftig zugegangen, vollkommen egal ob Du den jemals gesehen hast oder nicht.

Zitat (von Esco1):
Nur geht es halt um das vollstrecken des Fahrverbotes, wo wieder 86€ fällig sind für nichts - zumal mir der Führerschein zwischenzeitlich schon entzogen wurde.


Was kam den chronologisch als Erstes, die Ankündigung der Vollstreckung, oder die zwischenzeitliche Entziehung?

Zitat:
...das wissen die Behörden aber noch nicht.


Da Behörden sowas vor Erlass einer Vollstreckung in der Regel prüfen, gehe ich davon aus, dass die Ankündigung der Vollstreckung vor der Entziehung lag und damit wären auch die 86€ fällig.

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#12
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun - für mich ist es halt ein Unterschied, ob ich tatsächlich davon Kenntnis habe, oder nicht.
Am 15.10.habe ich mich umgemeldet.
Am 10.11. wurde mein Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt beschlagnahmt.
Am 13.11. kam eine Mahnung für "Punktsystem Fahreignungsregister vom 19.9.", darauf rief ich von mir aus dort an und erfragte was los sei und offen sei und bat um Aufklärung und Zusendung der Bescheide etc., da ich NICHTS in der Hand habe.
Am 25.11. kam die Beschlagnahmeanordnung einschließlich Kostenbescheid, in der steht, dass das Fahrverbot seit 19.10. wirksam ist, da der Bußgeldbescheid seit 19.06. rechtskräftig ist. 86,21€
Am 26.11. wurde eine letzte Zahlungsaufforderung geschickt für das Bußgeld beider Vergehen. 312€
Auf beides antwortete ich schriftlich mit dem Sachverhalt.
Am 19.12. kam die Beschlagnahmeanordnung, das Fahrverbot sei ab 19.10.gültig. Für die Beschlagnahme wird eine Gebühr fällig. "Gegen die Verfügung vom 25.11. steht Ihnen der Rechtsweg der gerichtlichen Entscheidung gem. §§103,104 i. V. m. §68 Ordnungswidrigkeitengesetz offen. Bitte teilen Sie mir bis zum 9.1.20 mit, ob Sie zu diesen Einwendungen eine gerichtliche Entscheidung wünschen."

Das ist die chronologische Reihenfolge. Die Beschlagnahme wurde nach meinen bereits beschlagnahmten Führerschein angeordnet und das Fahrverbot war erst nach der Beschlagnahme durchzusetzen.. wenn sie also vorher geprüft hätten, bevor sie angeordnet haben, hätten sie ja festgestellt, dass ich ihn bereits nicht mehr habe? Sollte ich es auf eine Entscheidung des Amtsgerichts ankommen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Der Drops ist auch in meinen Augen durchgelutscht.
Man hätte eventuell(!) was retten können, wenn man früher reagiert hätte.

Aber wenn man "Seit anfang Dezember / ende November" weiß, dass an die falsche Adresse zugestellt wurde, ist es jetzt zu spät, um noch eine Wiedereinsetzung zu beantragen. (Beantragen kann man natürlich schon, aber es ist halt aussichtslos, weil der Antrag früher hätte gestellt werden müssen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 7.12.wurde folgendes Schriftstück per Einschreiben an die Behörde gesendet, hilft das?
https://www.bilder-upload.eu/bild-8339a1-1578509923.jpg.html

-- Editiert von Esco1 am 08.01.2020 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
hilft das?
Wenn du damit meinst, ob es dir hilft jetzt noch ein weiteres Bussgeldverfahren zu bekommen, dann solltest du die nächste zeit damit rechnen, evtl noch ein weiteres Bussgeld zu erhalten.

Mit dem Schreiben hast du dir eher einen Bärendienst geleisstet.

Die Eigentliche Sache ist durch, jetzt wird noch ein Bussgeld wahrscheinlich wegen Meldevergehen...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich rufe morgen die Sachbearbeiterin an und frage was für Forderungen jetzt noch offen sind und bezahle diese.
Der Behörde ist aktuell nicht bekannt, dass ich mich zu spät umgemeldet habe. Hätte das nicht direkt bei Ummeldung geschehen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Hätte das nicht direkt bei Ummeldung geschehen müssen?
Nein, erst wenns auffällt.

Und du hast Denen ja jetzt ein 1A schriftliches "Geständnis" diesbezüglich geliefert.

Zitat:
Ich rufe morgen die Sachbearbeiterin an und frage was für Forderungen jetzt noch offen sind und bezahle diese.
Könnte sein, dass das mit dem Ummelden dann evtl nicht weiter auffällt, wenn du Glück hast...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

In Ordnung, ich danke euch für das Beantworten meiner Fragen!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Hallo Magnaflow, äh Esco1,

warum fragst Du? Du kennst die Antworten dieses Forums doch schon.


Im anderen Thread wurde am 3.12. das Bußgeld aufgehoben und das Bußgeldverfahren eingestellt. Hier kam jedoch am 19.12. eine Beschlagnahmeanordnung für den Führerschein. Was stimmt denn nun?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Naja, es ging ja um zwei Bußgeldverfahren. Wenn nur ein Bußgeldbescheid aufgehoben wurde, dann ist der andere Bußgeldbescheid ja dennoch rechtskräftig. Wenn jener Bußgeldbescheid ein Fahrverbot beinhaltet, dann ist das Thema ja durchaus noch aktuell.

Wobei meine Zweifel durchaus noch vorhanden sind. Wie kann die Polizei, die ja einen Verstoß lediglich zur Anzeige bringt, aber keinen Bußgeldbescheid erlässt, einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid, ohne dass das Verfahren in den vorherigen Stand versetzt wurde, aufheben?

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