DE-Mail und EGVP

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rcht
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
DE-Mail und EGVP

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum:

Inwieweit kann der de-Mail-Dienst für Anträge an Gerichte eingesetzt werden. Die Mails an AG gehen per DE-Mail an die EGVP.

Kann über DE-Mail eine Klage eingereicht werden? Kann ein Kläger per DE-Mail automatisch über den Stand der Klage informiert werden (als Kopie der Korrespondenz zwischen Gericht und Anwalt?
Kann per DE-Mail ein Auftrag n Gerichtsvollzieher bzw. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gesendet werden?
Viele Grüße

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen