DRINGEND Prozeßkostenhilfe!

29. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
DRINGEND Prozeßkostenhilfe!

Hallo!

Im Jahr 2007 war ich auf dem Gericht, wegen dem Sorgerecht. Der Richter hat mir damals Prozeßkostenhilfe gewährt. Letztes Jahr kam nun ein Schreiben vom Gericht, in den sie mich aufforderten die nötigen Unterlagen einzureichen. Ich habe ihnen geschrieben, dass sie sich an meine Rechtsanwältin wenden sollen, da ich die Unterlagen bzw. das Formula ja gar nicht habe. Nach ein paar Wochen kam ein neues Schreiben, wieder mit dieser Aufforderung. Nochmal habe ich Ihnen geschrieben. Und dann das Schreiben zum dritten mit einem Formular und einem Hinweis auf einen Gerichtsstermin. Der Termin fand aber an einem ganz anderen Tag statt. Ich habe dann die Unterlagen eingereicht und nun kommt das Schreiben vom Gericht, dass mir nachträglich die Prozeßkostenhilfe entzogen wurde, weil sich meine Lebensituation verbessert hätte. Was absoluter Quatsch ist. Sie haben weder die Betreuungskosten für mein Kind berücksichtig noch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und auch den größten Teil meiner Versicherungen nicht.

Ich habe nun totale Panik, was soll ich tun. Sie wollen im Monat 200 Euro von mir. Wenn ich die zahlen muss, dann muss ich private Insolvenz beantragen, das kann ich nicht zahlen.


Bitte euch ganz dringend um Hilfe

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Sprung von keine Raten zu 200 Euro kommt mir auch sehr heftig vor. War denn deine finanzielle Situation zum Zeitpunkt der des Rechtstreits soviel anders? Musstest Du auch da schon Betreuungskosten für dein Kind zahlen? Hattest Du auch da schon gearbeitet.
Berücksichtigt werden darf bei einer nachträglichen Überprüfung nur die Änderung im Vergleich zu deinem Einkommen bei der ersten Bewilligung.
Hast Du auch alle Belege mitgeschickt?
Ohne Belege werden keine Kosten anerkannt werden.
Bei den Versicherungen kommt es darauf an wofür und ob Du sie schon länger hattest oder nicht.
Du kannst jetzt nur noch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen mit dem Ratenzahlung angeordnet wurde.

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#2
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.


Nein, meine Situation hat sich nicht wirklich verändert. Ich hatte damals die selbe Arbeit wie heute und auch die Betreuungskosten gabs damals genau wie heute. Die Kosten sind um etwa 4 Euro gestiegen, ebenso wie Miete und Nebenkosten gestiegen sind. Mein Lohn ist ebenfalls um ca. 50 Euro gestiegen. D.h. alles in allem beim Alten.

Das seltsame ist, dass sie Versicherung nicht anerkannt haben, nur zu einem ganz geringen Teil, obwohl die Versicherungen schon ca. 5-6 Jahre bestehen. Auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz blieben unberücksichtigt.

Einspruch habe ich per Mail eingelegt und werd morgen alles der Anwältin übergeben, aber seltsam ist das schon alles und macht mir große Sorgen.

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#3
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Letztes Jahr kam nun ein Schreiben vom Gericht, in den sie mich aufforderten die nötigen Unterlagen einzureichen. Ich habe ihnen geschrieben, dass sie sich an meine Rechtsanwältin wenden sollen

Das war natürlich auch wieder eine schlaue Leistung erster Kajüte - wenn *du* verpflichtet bist, die Unterlagen einzureichen, dann mußt *du* dich darum kümmern, daß deine Anwältin die einreicht. Das Gericht läuft dir nicht hinterher.

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Das wusste ich aber nicht. Mir hat keiner gesagt, dass die noch mal nachfragen. Und ich habe im letzten noch einmal einen Prozeß gehabt, es geht immer wieder ums Sorgerecht und den Unterhalt für mein Kind. Bei dem Prozeß wurde mir ebenfalls Prozeßkostenhilfe bewilligt. Das ist gerade 2 Monate her gewesen, deshalb verstehe ich nicht, warum dann wieder gefragt wird. Und was mir erst recht nicht klar ist, warum z.B. keine Fahrtkosten, keine Versicherungen, keine Betreuungskosten für mein Kind, keine Telefonkosten berücksichtigt wurden und nur mir ein Selbstbehalt von ca. 381 gewährt wurde, meinem Kind aber nichts.

Kann ich gegen den Beschluss klagen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Du wirst mehrmals gefragt, weil jeder Rechtsstreit eine eigene Angelegenheit ist.
Selbst wenn Du gestern das PKH Formular ausgefüllt hast und heute einen neuen Rechtsstreit beginnst, müsstest Du es wieder komplett ausfüllen, selbst wenn beides vom selben Richter bearbeitet wird.
In Deiner Ausgangsfrage wurde Dir die PKH nicht entzogen (dann müsstest Du alle Kosten auf einmal zahlen), sondern es wurde nachträgliche Ratzenzahlung angeordnet.
Wenn für dein Kind kein Selbstbehalt angerechnet wurde, wird das daran liegen, dass Du für dein Kind wahrscheinlich Unterhaltszahlungen vom Vater bekommst, die werden vom Selbstbehalt (2007 267 €) des Kindes abgezogen.
Bei den Betreuungskosten für das Kind streiten sich die Gelehrten. Am besten klärst Du das mit Deiner Anwältin ab, weil die die Ansicht in Deinem Gerichtsbezirk kennt.
Telefonkosten sindin Deinem Selbstbehalt mit drin.
Versicherungen werden vom Einkommen abgezogen soweit sie angemessen sind. Da kann man aus der Ferne natürlich nichts zu sagen.
Bei den Fahrtkosten kommt es darauf an, ob das Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit sind. Private Fahrtkosten sind Dein Problem.
Wenn Du arbeitest, müsste Dir aber neben den 381 € noch der sog. Erwerbstätigenbonus von 179 € angerechnet werden.
Da es sich bei Dir aber nicht um eine Neubewilligung , sondern um eine nachträgliche Änderung handelt, dürfen nur erhebliche Veränderungen im Vergleich zur PKH Gewährung berücksichtigt werden. Das wird manchmal vergessen.
Mit anderen Worten: alles, was damals zu deinen Gunsten angerechnet wurde, muss auch heute angerechnet werden.
Eine positive Änderung könnte sich aber daraus ergeben haben, dass Du mittlerweile Unterhalt für Dich oder Dein Kind bekommst oder im Rahmen der Scheidung mittlerweile Zahlungen z.B. aus Zugewinnausgleich erhalten hast.
In Formfragen bin ich nicht so fit, aber Einspruch per mail wird wahrscheinlich nicht gehen.
Jedenfalls musst Du schnell reagieren, wenn Du Dich wehren willst.

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#7
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

Also ich bin nicht geschieden, bekomme auch keinen Unterhalt für mich, für meine Tochter bekam ich auch damals schon Unterhalt und damals wurden Dinge angerechnet, die heute nicht mehr akzeptiert wurden. Ich verdiene auch nicht mehr als vorher, dh. nur 50 Euro mehr, dafür sind die Heizkosten usw. gestiegen. Also bleibt sich alles absolut gleich. Aber dennoch danke, für die Antwort. Ich wusste z.B. nicht, dass die was sie schon mal anerkannt haben, auch wieder anerkennen müssen. Das ist ja schon mal eine gute Auskunft. Mein Rechtsanwältin ist dran den Vorgang zu bearbeiten, sonst muss ich dagegen klagen.


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#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Nur nochmal zur Klarstellung. Das mit der Veränderung bezieht sich nur auf den gleichen Rechtsstreit.
Wurden also in diesem Rechtsstreit 2007 z.B. Telefonkosten und sämtliche Versicherungen zu Deinen Gunsten von deinem Einkommen abgezogen, muss sich das Gericht auch jetzt daran halten. Wenn die einzig positive Veränderung in Deiner Einkommenssituation 50 € mehr Gehalt sind, dem höhere Heizkosten gegenüberstehen, ist das keine erhebliche Verbesserung.
Nicht argumentieren kannst Du aber, dass Dir bei der jüngsten PKHbewilligung vor 2 Monaten auch PKH ohne Ratenzahlung gewährt wurde.

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