XBB212
Hallo, und wertes Team !
Mal angenommen der Vorgang ist begründet,
In einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichtes wurde nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt,
Gründe,
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss mit dem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, und nicht abgeholfen.
Gründe & 114 Abs. 1 ZPO
Bemerkung !
Der Antragsteller hat keinen gegen den Antragsteller bestehenden Schadensersatzanspruch glaubhaft gemacht.
Eine weitere Bemerkung !
Mal angenommen der Nachweis ist zu erbringen
Bitte um einen unverbindlichen Ratschlag
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 19.02.2019 22:30
-- Thema wurde verschoben am 19.02.2019 22:30
Die Beschwerde wird nicht abgeholfen
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
ZitatBitte um einen unverbindlichen Ratschlag :
Als erstes mal den derzeit nicht erkennbaren Zusammenhang mit dem Thema "Bankrecht" erläutern.
ZitatEine weitere Bemerkung ! :
Ja, und welche?
ZitatMal angenommen der Nachweis ist zu erbringen :
Und warum genau wurde der nicht bereits erbracht?
XXBB212
Harry von Soll !
Zunächst auf die Position eingehend
zu 1
Es geht um eine Kapitalanlage im grauen K. Markt. Zinsen, Rendite, bis hin zum Vorsatz.
zu 2
Sollte ich den Anwalt verklagen, oder wechseln.
zu 3
Die Beschwerde ist begründet, und auch entsprechend vorgetragen.
Gründe & 114 Abs. 1 ZPO des Gerichtes.
zu4.
Bemerkung !
Der Antragsteller hat keinen gegen den Antragsteller bestehenden Schadensersatzanspruch glaubhaft
gemacht,
zu 5.
Nochmals zum Ausgang.
Es wurde Strafanzeige gestellt. Der Insolvenzverwalter beam seinen Tittel und verlangt über eine Pfändung seine Rechte ein, und das Gericht hat abgeholfen.
Ist das in Kürze zu verstehen
Zunächst Danke
XXBB212
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ZitatIst das in Kürze zu verstehen :
Nur insofern, das es offenbar nichts mit Bankrecht zu tun hat, sondern wohl eher mit Verfahrensrecht.
Nach wie vor ist unklar, warum genau wurde der Nachweis nicht bereits erbracht wurde.
Ich empfehle mal vom Telegrammstil abzulassen und den Sachverhalt in verständlicher Form zu schildern.
Außerdem gammelt da auch noch das Wort "Insolvenzverwalter" rum.
Wer ist insolvent und worum geht es genau in der Beschwerde?
ZitatDer Antragsteller hat keinen gegen den Antragsteller bestehenden Schadensersatzanspruch glaubhaft :
gemacht,
Auch doppelt geschrieben ergibt der Satz absolut keinen Sinn.
Berry
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