Eignet sich ein Urkundenmahnverfahren?

30. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
MWAN
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 36x hilfreich)
Eignet sich ein Urkundenmahnverfahren?

Guten Tag!

V will Forderungen aus einem Mietvertrag im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen.

Erste Forderung: Miete für Januar aufgrund Mietvertrag
Zweite Forderung: Die Miete für Februar (aufgrund des selben Mietvertrags) wurde nur zum Teil bezahlt.
Dritte Forderung: Zinsen auf die erste Forderung seit 05.01.
Vierte Forderung: Zinsen auf die zweite Forderung seit 05.02.

Eignet sich hier ein Urkundenmahnverfahren? Welche Vor- und Nachteile hat das Urkundenmahnverfahren? Kommt V erheblich schneller zu einem vollstreckbaren Titel? Wie verhält es sich im Fall eines Teilwiderspruchs des Antragsgegners gem. 703a II Nr. 4 ZPO - welche Gefahr birgt dies für den Antragsteller?

Vielen Dank!

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

MWAN:
Wenn das Verfahren nach Widerspruch in den Urkundenprozess übergeht, sind andere Beweismittel als Urkunden nicht zulässig.
Schau mal hier:
http://www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de/irj/AMG_Huenfeld_Internet?cid=aa34ef34803e1f14f9b0b118b59fb4c3#urkunde

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MWAN
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 36x hilfreich)

Ergänzung:

Auf dem amtlichen Formular lässt sich (in Zeile 36) NUR EIN ANSPRUCH geltend machen.

Wie muss man das verstehen? Ist es zulässig, etwa "einen Anspruch" i.H.v. zwei Monatsmieten aus dem Mietvertrag, also z.B. 1.000 €, hier geltend zu machen - oder liegen hier bereits ZWEI Ansprüche vor, nämlich ein Anspruch aus Miete für Januar und ein weiterer aus Miete für Februar?

In der Kommentierung des AG Hünfeld (siehe oben genannter Link) steht, dass "die Hauptforderung mit Datum und Betrag" bezeichnet sein muss - welches Datum ist hier gemeint? Das Datum der Fälligkeit - oder könnte man hier auch auf ein Mahnschreiben vom tt.mm.jjjj abstellen, in dem die fälligen zwei Monatsmieten eindeutig benannt sind?

Vielen Dank für weiterführende Antworten :)

-- Editiert von MWAN am 30.11.2008 15:30

35x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

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