Ich habe folgendes Problem. Ein Antrag beim WEG-Gericht wurde nach einem Jahr als unzulässig zurückgewiesen, weil wir noch keine antragsberechtigten Eigentümer sind. Der Beschluss des WEG-Gerichts ist rechtskräftig, da keine der Parteien Widerspruch dagegen erhoben hat. In der mündlichen Verhandlung, sagte der "WEG-Richter" Wir könnten einen neuen Antrag vor dem Zivilgericht stellen. Dies taten wir. Jetzt erhielten wir vom Zivilgericht die Mitteilung, dass das Gericht beabsichtigt, das Verfahren an die zuständige WEG-Abteilung abzugeben. Das bedeutet doch aber, das wir die Sache bereits verloren haben, da unser gleichlautender Antrag doch bereits vom WEG-Gericht zurückgewiesen wurde. Darf ein Gericht einfach an ein anderes Gericht verweisen? Was kann man dagegen tun? Beschwerde? Wir hatten schon einmal die Gerichtkosten tragen müssen. Das Hin- und Her geht alles auf unsere Kosten? Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn jedes Gericht das andere Gericht einfach ignoriert bzw. die Auffassung eines anderen Gerichts in der selben Angelegenheit nicht teilt?. Es geht hier schließlich nicht um ein Berufungsverfahren. Ich bitte dringend um Meinungsäußerungen, denn ich verstehe die Welt nicht mehr.
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"Viele Grüße Jacqueline"
Eilt! Zivilgericht fühlt sich nicht zuständig
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Darf ein Gericht einfach an ein anderes Gericht verweisen?
Bei Unzuständigkeit ja.
Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn jedes Gericht das andere Gericht einfach ignoriert bzw. die Auffassung eines anderen Gerichts in der selben Angelegenheit nicht teilt?
Erstens haben wir in DE unabhängige Richter, zweitens kein "case law" und drittens ist das auch inkonsequent, weil eine solche Bindung ja im Berufungs-/Revisionsverfahren unsinnig wäre.
Danke Mareike, aber die Anwort hat mir leider nicht geholfen, hier geht es ja wie geschildert nicht um ein Berufungs-/Revisionsverfahren. Hier geht es darum, dass sich kein Gericht zuständig fühlt und eines muss ja schließlich zuständig sein.
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