Eilt! Zivilgericht fühlt sich nicht zuständig

3. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 100x hilfreich)
Eilt! Zivilgericht fühlt sich nicht zuständig

Ich habe folgendes Problem. Ein Antrag beim WEG-Gericht wurde nach einem Jahr als unzulässig zurückgewiesen, weil wir noch keine antragsberechtigten Eigentümer sind. Der Beschluss des WEG-Gerichts ist rechtskräftig, da keine der Parteien Widerspruch dagegen erhoben hat. In der mündlichen Verhandlung, sagte der "WEG-Richter" Wir könnten einen neuen Antrag vor dem Zivilgericht stellen. Dies taten wir. Jetzt erhielten wir vom Zivilgericht die Mitteilung, dass das Gericht beabsichtigt, das Verfahren an die zuständige WEG-Abteilung abzugeben. Das bedeutet doch aber, das wir die Sache bereits verloren haben, da unser gleichlautender Antrag doch bereits vom WEG-Gericht zurückgewiesen wurde. Darf ein Gericht einfach an ein anderes Gericht verweisen? Was kann man dagegen tun? Beschwerde? Wir hatten schon einmal die Gerichtkosten tragen müssen. Das Hin- und Her geht alles auf unsere Kosten? Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn jedes Gericht das andere Gericht einfach ignoriert bzw. die Auffassung eines anderen Gerichts in der selben Angelegenheit nicht teilt?. Es geht hier schließlich nicht um ein Berufungsverfahren. Ich bitte dringend um Meinungsäußerungen, denn ich verstehe die Welt nicht mehr.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Darf ein Gericht einfach an ein anderes Gericht verweisen?

Bei Unzuständigkeit ja.

Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn jedes Gericht das andere Gericht einfach ignoriert bzw. die Auffassung eines anderen Gerichts in der selben Angelegenheit nicht teilt?

Erstens haben wir in DE unabhängige Richter, zweitens kein "case law" und drittens ist das auch inkonsequent, weil eine solche Bindung ja im Berufungs-/Revisionsverfahren unsinnig wäre.

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#2
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 100x hilfreich)

Danke Mareike, aber die Anwort hat mir leider nicht geholfen, hier geht es ja wie geschildert nicht um ein Berufungs-/Revisionsverfahren. Hier geht es darum, dass sich kein Gericht zuständig fühlt und eines muss ja schließlich zuständig sein.

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