Eingestelltes Verfahren

23. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren

Mehrere Bewohner eine Einrichtung für Asylbewerber zeigen eine Mitarbeiterin dieser Einrichtung an, weil ihnen zuwenig Geld ausgezahlt wurde.
Das Verfahren wird eingestellt, vermutlich aufgrund mangelnder Beweise.
Die Mitarbeiterin macht eine Gegenanzeige, d.h. die Bewohner werden wegen Verleumdung angezeigt und auch angeklagt.
Es kommt zum Verfahren und aufgrund der Zeugenaussagen werden die Angeklagten freigesprochen.
Die Zeugen haben im Grunde glaubhaft bestätigt, dass ihnen auch zuwenig Geld ausgezahlt wurde und somit die Angaben der Angeklagten wahrscheinlich stimmen.

Kann das Verfahren gegen die Mitarbeiterin jetzt neu "angerollt" werden, wenn ja, wie?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Kann das Verfahren gegen die Mitarbeiterin jetzt neu "angerollt" werden


Theoretisch ja.

Allerdings muß auch klar sein, daß es hier nicht zwingend ein Entweder-Oder gibt.

1. Der MA konnte eine Straftat nicht nachgewiesen werden.

2. Umgekehrt konnte den Anzeigeerstattern nicht nachgewiesen werden, daß sie die Anzeige *bewußt wahrheitswidrig* erstattet haben.

So kann es auch enden; es ist nicht so, daß aus (1) immer folgt "die Anzeigeerstatter müssen wegen Verleumdung verurteilt werden" oder aus (2) "die MA muß wegen Unterschlagung verurteilt werden".


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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Sonst wäre auch umgekehrt bei jeder Verfahrenseinstellung gem. § 170 II StPO ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Ich hab einfach ein Problem damit, das ein Kollege mal so eben mind. 10.000€ im Monat von den Ärmsten nimmt. Und die Summe kommt aufgrund der Zeugenaussagen dabei raus.

Dass der Angezeigten die Straftaten nicht nachgewiesen werden können, stellt sich nach 7 Stunden Verhandlung anders da.
Nur die Staatsanwältin war sehr zurückhaltend. Vielleicht ja wegen der Arbeit.

Was wäre der Weg für die Opfer, die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts?

-- Editiert hamburgerin01 am 26.11.2012 21:08

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nö. Das Gericht wird bekanntermaßen dann tätig, wenn die Staatsanwaltschaft dort eine Anklage einreicht. Insofern müßte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden. By the way sollten Sie das mal im Strafrecht fragen - da könnte dann auch abgeschätzt werden, ob das eigentlich Sinn macht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Die Zeugen haben im Grunde glaubhaft bestätigt, dass ihnen auch zuwenig Geld ausgezahlt wurde und somit die Angaben der Angeklagten wahrscheinlich stimmen.


Mal im Ernst: das soll vor Gericht ein Beweis gewesen sein?

"Hohes Gericht, der A hat mich geschlagen, das kann ich beweisen, ich habe Zeugen, die an einem anderen Tag auch von A geschlagen wurden." :crazy:

Ein Beweis wäre doch eher ein entsprechender Kontoauszug, der die zu geringen Zahlungen belegt.

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