Hallo zusammen,
in folgender Angelegenheit hoffe ich von jemandem Infos erhalten zu können.
Gegen einen beklagten AG ist in einem arbeitsgerichtlichen Streitfall ein Versäumnisurteil ergangen. Innerhalb der einwöching Einspruchsfrist hat der Beklagte schriftlich bei Gericht Einspruch eingelegt. In dem Einspruchsschreiben hat er vermerkt, dass innerhalb der nächsten Tage die Einspruchsbegründung durch seinen Anwalt eingerwicht würde. Dieses Schrwiben erreichtedas Gericht zwei Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist.
Seit dem aind vier Wochen vergangen.
Die Bearbeitungsdauer des Gerichts waren bisher:
bei Klagen eine Woche, dann war der Gütetermin terminiert,
Ausfertigung und Zustellung des Versäumnisurteils knappe zwei Wochen.
Ich wundere mich, dass seit vier Wochen nichts mehr geschehen ist!
Wenn die Gegenseite eine Fristverlängerung für die Einspruchsbegründung gestellt hätte, hätte ich dann von Seiten des Gerichts nicht darüber informiert werden müssen?
Ist es nicht so, dass das Gericht nach dem Einspruch dieVerhandlung schnellatmöglich terminiert damit sich die Angelegenheit nicht unnötig verzögert?
Was kann es zu bedeuten haben, dass sich seit vier Wochen scheinbar nichts mehr tut?
Kennt sich jemand damit aus?
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Einspruch Versäumnisurteil Arbeitsrecht
25. September 2013
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Frage vom 25. September 2013 | 13:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Versäumnisurteil Arbeitsrecht
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#1
Antwort vom 25. September 2013 | 17:40
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
In der Regel wird das Gericht nur einen entsprechenden Rückstau haben. Egal ob es dem Einspruch nun stattgegeben hat oder nicht oder das noch tun muß, es kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen verzögern. Nur weil das Gericht zuvor schneller war, heißt das nicht, daß es dort keine "Peaks" geben kann.
Ich habe auch schon erlebt, daß am selben Amtsgericht die eine Klageschrift nach 1 Woche zugestellt wurde und ein Vierteljahr später eine andere nach 3 Monaten.
Daraus kann man gar nichts ableiten, außer "wohl überlastet".
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