Einspruch falsches Aktenzeichen - Rechtskraft?

23. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Azubi888
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch falsches Aktenzeichen - Rechtskraft?

Hallo zusammen,

ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und dagegen Einspruch eingelegt. Da ein Freund von mir dieselbe Ordnungswidrigkeit begangen hat haben wir zusammen ein Schreiben aufgesetzt, das dann jeder mit seinen Daten ausgefüllt hat und einzeln an die Behörde geschickt hat. Allerdings habe ich bei meinem Einspruch fälschlicherweise das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides meines Freundes angegeben. Also sprich: "Ich lege hiermit gegen den mir am 03.04.2011 zugestellten Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen 123456 wegen ... Einspruch ein" - Dieses Aktenzeichen stammt allerdings vom Bußgeldbescheid meines Freundes.
Nun gibt die Behörde an, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig sei, weil der Einspruch nicht als solcher gewertet werden kann, weil er sich gegen einen anderen Bußgeldbescheid richtet und ich nicht Einspruch gegen den Bescheid meines Freundes einlegen kann.

Ist das tatsächlich so???

Vielen Dank für eure Hilfe!

Peter

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-- Editiert am 23.05.2011 17:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen? Wenn nicht dann legt erneut Einspruch ein. Ansonsten meine ich, dass ein falsches Aktenzeichen eigentlich nicht schädlich sein dürfte. Denn es wird ja schon anhand des Absenders klar sein, welches Verfahren gemeint ist.

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"Iudex non calculat!"

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