Einspruchsfrist beim Finanzamt abgelaufen

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fuechslein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Einspruchsfrist beim Finanzamt abgelaufen

Guten Morgen,

Nach einem neuen Urteil des Finanzgerichtes habe ich Einspruch beim Finanzamt gegen meinen Kfz-Steuerbescheid eingelegt. Die berufen sich jedoch auf die abgelaufene Einspruchsfrist (Ende März 2006).

Da ich aber erst jetzt aus der Presse die geänderte Regelung erfahren habe, konnte ich natürlich auch erst jetzt widersprechen.

Man gibt mir Gelegenheit zur Stellungnahme, ob ich evtl. ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.

Kann ich mich auf die erst jetzt geänderte Rechtsprechung berufen und somit mein NICHTVERSCHULDEN nachweisen?



Vielen Dank für Eure Antwort und
Gruß
Füchslein

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ich habe von dem urteil gestern in den nachrichten gehört. Es ist aber wohl ein klein wenig anders als in deinem Fall. Ich weiß nicht, ob Du den meinst:

in dem Fall ging es um eine Einkommensteuererklärung. Da wollte jemand eine Rückzahlung, welche ihm verweigert wurde, da Steuererklärung zu spät abgegeben wurde. das gericht hat entschieden, daß ein Anspruch auf Rückzahlung auch bei verspäteter Abgabe besteht.Diejenigen, die das betrifft, können nun einen Antrag auf Rückzahlung stellen und dann - wenn dieser Antrag abgelehnt wird - innerhalb der Widerspruchsfrist(!!) - Widerspruch einlegen.

In deinem Fall geht es jedoch um einen KFZ-Steuerbescheid, gegen den Du dich wehren möchtest. Da gelten die normalen Fristen wie immer, zumindest ist mir diesbezüglich noch kein urteil bekannt.

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 12.09.2006 10:15:38

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#2
 Von 
Fuechslein
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Deine Antwort, Justice.

Ich meinte leider was anderes:

So stand es kürzlich in der Presse zu lesen:
Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen kommen auch weiterhin in den Genuss des Steuerprivilegs der günstigeren Gewichtsbesteuerung. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 8 V 2091/06 A).

Die Düsseldorfer Richter befanden, dass die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Ich habe im Febr.2006 auch einen Steuerbescheid mit erhöhten Summen bekommen.
Vorher: EUR 165 jetzt EUR 738 für 2700 ccm Nissan Terrano zul.Gesamtgewicht 2.805 kg.
Jetzt nach dem neuen Urteil habe ich sofort Einspruch beim Finanzamt eingelgt. Die berufen sich jedoch auf die abgelaufene Einspruchsfrist (Ende März 2006).

Da ich aber erst jetzt aus der Presse die neue (=alte) Regelung erfahren habe, konnte ich natürlich auch erst jetzt widersprechen.

Man gibt mir jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme ob ich evtl. ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.

Habe ich hier Chancen?????

Danke Dir und viele Grüße
Füchslein


-- Editiert von fuechslein am 12.09.2006 12:02:29

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