Einstellung Vorverfahren nach ZPO wegen Unzuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts

9. Mai 2004 Thema abonnieren
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Infosucher
Status:
Frischling
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Einstellung Vorverfahren nach ZPO wegen Unzuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts

Frage:

Ist die Einstellung des Vorverfahrens nach ZPO wegen Unzuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts grundsätzlich möglich/erfolgversprechend?

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1 Antwort
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#1
 Von 
DerKölner
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Unklar ist, welches "Vorverfahren" gemeint ist. Grundsätzlich vereist ein unzuständiges Gericht AUF ANTRAG an das zuständige. Wird die unzuständigkeit nicht gerügt, verhandelt auch das unzuständige Gericht weiter.

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"Man kann nicht immer gewinnen, aber man muss es immer versuchen !"

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