Frage:
Ist die Einstellung des Vorverfahrens nach ZPO wegen Unzuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts grundsätzlich möglich/erfolgversprechend?
Einstellung Vorverfahren nach ZPO wegen Unzuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts
9. Mai 2004
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Frage vom 9. Mai 2004 | 11:31
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Einstellung Vorverfahren nach ZPO wegen Unzuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts
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#1
Antwort vom 19. Mai 2004 | 13:06
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 3x hilfreich)
Unklar ist, welches "Vorverfahren" gemeint ist. Grundsätzlich vereist ein unzuständiges Gericht AUF ANTRAG an das zuständige. Wird die unzuständigkeit nicht gerügt, verhandelt auch das unzuständige Gericht weiter.
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