Mein Strafverfahren wg. Ehrenbeleidungung wurde vor 14 Monaten rechtskräftig eingestellt. Trotzdem sieht sich die Polizei bemüssigt, einer anderen Behörde Mitteilung zu machen, ich sei wg. Ehrenbeleidung angezeigt worden.
Fragen: 1) Habe ich Rechtsanspruch auf eine Bestätigung über die Einstellung des Strafverfahrens? Ich habe nichts in der Hand.
2) Darf mich die Polizei trotz Einstellung (selbstverständlich ist auch das Strafregister sauber...) weiterhin anschwärzen?
Einstellung des Strafverfahrens
18. August 2008
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Frage vom 18. August 2008 | 16:09
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Einstellung des Strafverfahrens
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#1
Antwort vom 18. August 2008 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Hi,
zu 1) Die Einstellung muß Ihnen auf Verlangen mitgeteilt werden. Woher wissen Sie übrigens von der Einstellung?
zu 2) Wem hat die Polizei das denn mitgeteilt?
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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