Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass ein Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 StPO
eingestellt werden kann, ohne dass der Beschuldigte überhaupt weiß, dass ein Verfahren gegen ihn gelaufen ist? Es wurde eine Anzeige gegen 2 Leute, A und B, erstattet (wg. Beleidigung). Bei A, der als Beschuldigter vernommen wurde, ist Anklage erhoben worden. B hat durch Zufall erfahren, dass er auch angezeigt wurde und dass man bei ihm nach 153 eingestellt hat. B hat definitiv den Anzeigenerstatter nicht beleidigt. Begründung der Staatsanwaltschaft für die Einstellung war, dass erstens gar nicht sicher sei, ob bei B überhaupt irgendein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, und zweitens sei es auch äußerst fraglich, ob B von den Beleidigungen des A gegenüber dem Anzeigenden überhaupt gewußt habe.
Meines Erachtens müsste hier doch nach 170 II StPO eingestellt werden, weil gar kein hinreichender Tatverdacht vorliegt (dann meinetwegen auch ohne Kenntnis des Beschuldigten). Aber ohne B in irgendeiner Weise über die Anzeige gegen ihn zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wegen geringer Schuld einstellen? Wo bleibt denn da der Anspruch auf rechtliches Gehör?!
Oder lieg ich da falsch?
Vielen Dank schon mal!
Einstellung nach 153 StPO
26. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 26. Oktober 2007 | 21:33
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 5x hilfreich)
Einstellung nach 153 StPO
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2007 | 16:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Hi,
juristisch ist das völlig korrekt. Von einem eingeleiteten Verfahren muß man Sie erst informieren, wenn Anklage erhoben werden soll. Also brauchten Sie nicht informiert werden. Gegen eine Einstellung nach § 153 haben Sie auch kein Rechtsmittel.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten