Einstweilige Verfügung - Abschlusserklärung bei beabsichtigtem Kostenwiderspruch

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Goldwaage
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung - Abschlusserklärung bei beabsichtigtem Kostenwiderspruch

Liebe Forenmitglieder,

verliert man das Recht auf einen Kostenwiderspruch, wenn man sich dieses in der Abschlusserklärung
nicht ausdrücklich vorbehält? Wenn man etwa formuliert:
"Ich erkenne die einstweilige Verfügung des Gerichtes ..... vom .....als endgültige Regelung an und verzichte auf
Einlegung des Widerspruchs gemäß §§ 924 , 936 ZPO , Fristsetzung zur Hauptsache gemäß §§ 926,936 ZPO
und Aufhebungsantrag wegen veränderter Umstände gemäß §§ 927 , 936 ZPO .", schliesst dann die Nennung
von § 924 einen Kostenwiderspruch aus, weil ein solcher ein "Unterfall" von §924 sei?

-vielen Dank

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Goldwaage",

ich würde Ihre Abschlusserklärung derart auslegen, dass auch ein Kostenwiderspruch Ihrem Verzicht zu unterwerfen ist.

Immerhin hat der Gläubiger ja auch ein berechtigtes Interesse daran, endgültige Klarheit über die Rechtslage zu schaffen, wobei zudem hier grds. die Beschränkung eines Widerspruchs eindeutig erkennbar sein muss (vgl. OLG Hamm MDR 1989, 1001; OLG Hamburg MDR 1989, 1002).

Sie könnten dies ja "überprüfen" lassen, in dem Sie Widerspruch einlegen und abwarten, ob Ihr Gesuch als unzulässig verworfen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goldwaage
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AntoineDF,

das habe ich leider schon "überprüft", und anscheinend tendiert das Gericht auch zu Ihrer Ansicht.
Ich war der Meinung, mit dieser Formulierung nur die verhängten Verbote (den eigentlichen Inhalt der
Verfügung) akzeptiert zu haben. Der Kostenwiderspruch wurde fast gleichzeitig separat von meinem RA eingelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Guten Morgen,

das habe ich leider befürchtet. Ihnen bliebe daher nur noch die Möglichkeit, entsprechendes Rechtsmittel einzulegen oder die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Goldwaage
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Erwiderung auf den Kostenwiderspruch hat der Antragsteller ausschließlich damit argumentiert,
dass er eine Abmahnung geschickt und ich diese ignoriert habe. Implizit zeigt dies, dass er die Abschluss-
erklärung selber nicht dahingehend verstanden hat, dass sie einen Kostenwiderspruch ausschliesst.
Ist dies rechtlich zur Wertung der Erklärung relevant?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nein, denn die rechtliche Wertung nimmt das Gericht vor und das kann auch aus rechtlichen Gründen, die keine Partei angesprochen hat, dazu kommen, dass der Kostenwiderspruch abzuweisen ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen