Einstweilige Verfügung - Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage

25. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)
Einstweilige Verfügung - Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage

"Nach Erhallt einer einstweiligen Verfügung" möchte ich eine "Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage" erheben. Wie müßte ich dies Vormolieren ? Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

Entschuldigung: soll heißen: formulieren !

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
"Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage" erheben


Was soll das denn sein und wie erhebt man eine Frist?

Willst du nicht eher Hauptsacheklage erheben?

quote:
Wie müßte ich dies Vormolieren ?


"Ich will meinem Schwunsch einen Blarn schreiben, was muß ich da alles reinschreiben?" Ehrlich, woher sollen wir denn auch nur annähernd wissen, worum es geht, wenn du absolut gar keine Informationen gibst?

Wenn das dein Niveau von Verständlichkeit ist, wirst du eh alleine (und erst recht nicht mit einem Forum als Ratgeber) keine sinnvolle Klageschrift hinbekommen, mal ganz abgesehen davon, daß Rechtsberatung im Einzelfall nur Anwälten erlaubt ist, wir dir also gar nichts formulieren dürfen.
Also ab zum Anwalt oder halt sein lassen.

-- Editiert am 26.03.2011 01:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Der Anwalt kann dir da echt konkret in der Sache viel besser weiterhelfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo, ja ich möchte Hauptsacheklage erheben

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