Wie kann man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren? Wird die Verfügung gegenstandslos wenn man die ändert.
Haben ein Plakat im Garten hängen das von außen nicht sichtbar ist, nur ein Nachbar wenn er sich anstrengt und durch die Bäume stirrt dann kann er es lesen.
Jetztiger Wortlaut: Oh weia Oh weia der Bulle hat keine Eier
wenn der Wortlaut umgeändert wird in Oh weia Oh weia der Ochse hat keine Eier wäre dann die Verfügung noch gültig ?
-- Editiert am 26.05.2009 16:53
Wie kann man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Hallo Maus, entschuldige bitte, ich kann deinem Problem noch nicht ganz folgen. Warum benötigst du dieses Plakat so dringend?
cato
> wäre dann die Verfügung noch gültig ?
Was ist denn der genaue Inhalt der Verfügung? Die wird doch sicher nicht am Wortlaut haften, oder?
Und was sollte der Sinn sein? Noch eine zweite Verfügung kassieren und wieder zahlen?
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Das Plakat isin Verbindung mit einem Spiel und darf man jetzt in seinem eigenen Garten unter ausschluß der Öffentlichkeit nicht mal mehr spielen was man will?
Doch natürlich darfst du spielen, was dir gefällt. Ich frage mich nur, warum der Nachbar sich so daran stört und warum du nicht einfach das Plakat weghängst und das Spiel veränderst.
Cato
> Das Plakat isin Verbindung mit einem Spiel und darf man jetzt in seinem eigenen Garten unter ausschluß der Öffentlichkeit nicht mal mehr spielen was man will?
Na wieso hat der Nachbar dann eine EV gegen Sie bekommen?
Und was für ein dämliches Spiel soll das sein?
Offenbar hat das Gericht doch auch geglaubt, Sie wollten nur Ihren Nachbarn beleidigen. Von so einem Unsinn habe ich noch nie gehört, das glaubt doch kein normaler Mensch.
Du kannst doch im ordertliche Verfahren belegen das es keine Beleidigung ist sonder ein Spiel.
Es gibt übrigend immer wieder Menschen die eingewiesen werden :-)
Schreib doch "Oh weia Oh weia ICH hab keine Eier"
Ansonst ist dir per Beschluss genau das verboten was da steht.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
> Du kannst doch im ordertliche Verfahren belegen das es keine Beleidigung ist sonder ein Spiel.
Das bezweifle ich.
Das werde ich auch tun und ich habe bis jetzt zum großteil immer Recht bekommen, weil ich meine Sachen immer belegen kann das ist mein Trumpf
Na bei der EV hat das ja wohl nicht geklappt...
Habe die EV noch garnicht bekommen nur gehört das diese unterwegs sein soll.
Viel Spaß beim Weiterspielen!
Cato
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