Wie kann man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren?

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maus911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie kann man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren?

Wie kann man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren? Wird die Verfügung gegenstandslos wenn man die ändert.

Haben ein Plakat im Garten hängen das von außen nicht sichtbar ist, nur ein Nachbar wenn er sich anstrengt und durch die Bäume stirrt dann kann er es lesen.

Jetztiger Wortlaut: Oh weia Oh weia der Bulle hat keine Eier

wenn der Wortlaut umgeändert wird in Oh weia Oh weia der Ochse hat keine Eier wäre dann die Verfügung noch gültig ?

-- Editiert am 26.05.2009 16:53

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.06.2009 20:17:25
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Maus, entschuldige bitte, ich kann deinem Problem noch nicht ganz folgen. Warum benötigst du dieses Plakat so dringend?
cato

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#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> wäre dann die Verfügung noch gültig ?

Was ist denn der genaue Inhalt der Verfügung? Die wird doch sicher nicht am Wortlaut haften, oder?

Und was sollte der Sinn sein? Noch eine zweite Verfügung kassieren und wieder zahlen?

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#3
 Von 
Maus911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Plakat isin Verbindung mit einem Spiel und darf man jetzt in seinem eigenen Garten unter ausschluß der Öffentlichkeit nicht mal mehr spielen was man will?

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#4
 Von 
guest-12329.06.2009 20:17:25
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Doch natürlich darfst du spielen, was dir gefällt. Ich frage mich nur, warum der Nachbar sich so daran stört und warum du nicht einfach das Plakat weghängst und das Spiel veränderst.
Cato

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#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Das Plakat isin Verbindung mit einem Spiel und darf man jetzt in seinem eigenen Garten unter ausschluß der Öffentlichkeit nicht mal mehr spielen was man will?

Na wieso hat der Nachbar dann eine EV gegen Sie bekommen?

Und was für ein dämliches Spiel soll das sein?

Offenbar hat das Gericht doch auch geglaubt, Sie wollten nur Ihren Nachbarn beleidigen. Von so einem Unsinn habe ich noch nie gehört, das glaubt doch kein normaler Mensch.

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du kannst doch im ordertliche Verfahren belegen das es keine Beleidigung ist sonder ein Spiel.

Es gibt übrigend immer wieder Menschen die eingewiesen werden :-)

Schreib doch "Oh weia Oh weia ICH hab keine Eier"

Ansonst ist dir per Beschluss genau das verboten was da steht.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Du kannst doch im ordertliche Verfahren belegen das es keine Beleidigung ist sonder ein Spiel.

Das bezweifle ich. :)

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#8
 Von 
Maus911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das werde ich auch tun und ich habe bis jetzt zum großteil immer Recht bekommen, weil ich meine Sachen immer belegen kann das ist mein Trumpf

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#9
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Na bei der EV hat das ja wohl nicht geklappt...

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#10
 Von 
Maus911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe die EV noch garnicht bekommen nur gehört das diese unterwegs sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.06.2009 20:17:25
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Viel Spaß beim Weiterspielen!

Cato

0x Hilfreiche Antwort

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