Hallo,
kurze Schilderung. Hab eine Einstweilige Verfügung nach GewSchG bekommen, aber das spielt keine Rolle, weil es sich als Lüge herausgestellt hat.
Ich habe eine Frage zu der Fromsache eine Einstweilige Verfügung GewSchG. Muß in dieser Verfügung ein Streitwert angegeben sein ?????
Einstweilige Verfügung - Muss in dieser Verfügung ein Streitwert angegeben sein?
23. April 2013
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Frage vom 23. April 2013 | 13:31
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung - Muss in dieser Verfügung ein Streitwert angegeben sein?
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#1
Antwort vom 23. April 2013 | 14:53
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Muß in dieser Verfügung ein Streitwert angegeben sein ?
Nein.
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