Hai, hai!
Ein bekannter von mir wurde wegen des Verdachts eine Straftat begangen zu haben ED-Behandelt. Es stellte sich heraus, dass er unschuldig war. Ist es möglich diese ED-Behandlung löschen zu lassen oder ähnliches?
Gruß, Michael!
Erkennungsdienstliche Behandlung
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Wenn die rechtliche Grundlage für die Datenspeicherung nicht mehr besteht, sollten die Daten schon von Seiten der/des Sachbearbeiter gelöscht werden. (wie gesagt, "sollte")
Nun wäre natürlich die Frage, WAS bedeutet "unschuldig" - es gibt mehrere Gründe, dass ein Verfahren eingestellt wird - aber nicht jeder Grund führt auch zur Löschung der personenbezogenen Daten.
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
"unschuldig" bedeutet, er wurde wegen einer Sachbeschädigung verhört, die er nachweislich nicht begangen hat.
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Hi,
man kann diese Eintragung löschen lassen. Das passiert jedoch nicht von allein, sondern auf Antrag. Tips dazu gibt es beim Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes.
Gruß vom mümmel
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