Erkennungsdienstliche Behandlung

21. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Backer Michael
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erkennungsdienstliche Behandlung

Hai, hai!
Ein bekannter von mir wurde wegen des Verdachts eine Straftat begangen zu haben ED-Behandelt. Es stellte sich heraus, dass er unschuldig war. Ist es möglich diese ED-Behandlung löschen zu lassen oder ähnliches?
Gruß, Michael!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn die rechtliche Grundlage für die Datenspeicherung nicht mehr besteht, sollten die Daten schon von Seiten der/des Sachbearbeiter gelöscht werden. (wie gesagt, "sollte")
Nun wäre natürlich die Frage, WAS bedeutet "unschuldig" - es gibt mehrere Gründe, dass ein Verfahren eingestellt wird - aber nicht jeder Grund führt auch zur Löschung der personenbezogenen Daten.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#2
 Von 
Backer Michael
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"unschuldig" bedeutet, er wurde wegen einer Sachbeschädigung verhört, die er nachweislich nicht begangen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

man kann diese Eintragung löschen lassen. Das passiert jedoch nicht von allein, sondern auf Antrag. Tips dazu gibt es beim Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes.

Gruß vom mümmel

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